Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiessandtagebau Kotzow

28.04.2025

Die CEMEX Kies Mecklenburg-Strelitz GmbH, Neustrelitz als Unternehmer i.S.d. BBergG hat die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG für die Kiessandgewinnung im Tagebau Kotzow beantragt. Das geplante Vorhaben beinhaltet die Fortsetzung und Erweiterung des am Standort bereits durchgeführten Rohstoffabbaus. Es ist eine Erweiterung des bestehenden Tagebaus um ca. 24 ha in Richtung Nordwesten und Osten vorgesehen. Der Unternehmer beabsichtigt den Abbau des gewinnbaren Vorrats von rund 3,2 Mio. t über einen Zeitraum von 26 Jahren. Die Rohstoffgewinnung und -aufbereitung findet im Tagebau Kotzow ausschließlich im Trockenschnitt mittels Radlader statt. Im Bedarfsfall soll eine Aufbereitungsanlage in Form einer mobilen Trockensiebanlage betrieben werden; ein dauerhafter Betrieb dieser Anlage ist nicht vorgesehen. Die Erweiterungsfläche soll nach Abbau der gewinnbaren Vorräte durch Einlagerung von unbelasteten Fremdböden und tagebaueigenem Abraum wiedernutzbar gemacht werden. Die Flächen werden nach dem abschließenden Oberbodenauftrag der Sukzession überlassen.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Munitionsdelaborierung in 15907 Lübben (Spreewald); Vorhaben-ID Süd-G01322

28.04.2025

Der Firma Spreewerk Lübben GmbH, Börnichen 99 in 15907 Lübben (Spreewald), wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück Börnichen 99 in der Gemarkung Lübben, Flur 24, Flurstücke 4, 5, 8, 12, 13, 14, 15/1, 16, 70/1, 75, 76, 77, 78, 79, 130, 131, 146, 147, 152, 153 eine Anlage zur Delaborierung von Munition und Gegenständen mit Explosivstoffen einschließlich Verbrennung und Lagerung von Explosivstoffen durch hinzukommende Lagerung, mechanische und thermische Behandlung von Lithium-Ionen-Batterien (LIB) wesentlich zu ändern. Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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