Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen in 15936 Dahme/Mark OT Niebendorf-Heinsdorf, Reg.-Nr.: 50.003.00/18

15.05.2025

Die Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Niebendorf, Flur 1, Flurstücke 123, 131/3, 176, 221 und 224 sowie Flur 4, Flurstücke 33 und 43 sechs Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von sechs baugleichen Windkraftanlagen des Typs Vestas V150-4,2MW mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 123 m über Geländeoberkante zzgl. Fundamenterhöhung von 3 m und einer Gesamthöhe von 201 m. Die Nennleistung beträgt 4,2 MW je Anlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist im September 2019 vorgesehen. Aktualisierung im Juli 2020: Von den ursprünglich sechs beantragten WKA wurde das Genehmigungsverfahren für die WKA 01 auf dem Grundstück Gemarkung Niebendorf, Flur 4, Flurstück 43 mit Antragsrücknahme vom 23.09.2019 eingestellt. Im Übrigen bleibt das Vorhaben unverändert. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist nun im Juni 2022 vorgesehen. Der Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in der Gemarkung Niebendorf, Flur 4, Flurstück 33 und Flur 1, Flurstücke 123, 131/3, 221 und 176 fünf Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben „Änderung und Erweiterung des Kiessandtagebaus Fresdorfer Heide“

15.05.2025

Mit Schreiben vom 16.02.2017 beantragte die BZR Bauzuschlagstoffe und Recycling GmbH als Unternehmerin die bergrechtliche Planfeststellung nach §§ 52 Abs. 2a und 57a Bundesberggesetz (BBergG), §§ 1, 10 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. §§ 73 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Geltungsbereich des obligatorischen Rahmenbetriebsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 50,2 ha, die sich wie folgt untergliedert: • Abbauerweiterung auf ca. 16,4 ha (Neugenehmigung außerhalb der Grenze des fakultativen RBP) inklusive der Wiedernutzbarmachung • Änderung der Wiedernutzbarmachung auf 33,8 ha (Bereich des fakultativen Rahmenbetriebsplans) Die Pläne lagen vom 11.05.2017 bis zum 12.06.2017 (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Bauverwaltung, während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Einwendungsfrist endete am 26.06.2017. Vom 17.01.2022 bis einschließlich 16.02.2022 erfolgte die Durchführung einer Online-Konsultation. Mit Schreiben vom 15.12.2022 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für folgende Maßnahmen erteilt: • Vorfeldberäumung (Oberbodenabtrag und Lagerung in Oberbodenwällen auf 2,9 ha, Beräumung von 0,06 ha Hecken bzw. Windschutzstreifen, 1,72 ha ruderalen Staudenfluren und 0,17 ha silbergrasreichen Pionierfluren) • Waldumwandlung (1,72 ha) • Gewinnungstätigkeiten (Rohstoffgewinnung im Trockenschnitt auf 9,6 ha) • Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen auf 10,86 ha. Die Rohstoffgewinnung erfolgt im Trockenschnitt mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit des Nutzbaren von 14,5 m. Bei einem gewinnbaren Vorrat von noch ca. 2,5 Mio t und einer geplanten Jahresförderung von ca. 150.000 t ergibt sich eine Abbauzeit von ca. 17 Jahren. Für die Gewinnungsarbeiten werden eine Planierraupe und ein Radlader eingesetzt. Die Planierraupe schiebt den Rohstoff (Kiessand) auf der Böschung etwa im Neigungsverhältnis von 1:3 (ca. 18°) in den Tagebau. Hier wird das Haufwerk vom Radlader aufgenommen. Der Radlader fördert das Rohhaufwerk zur weiteren Verwertung zur mobilen Aufbereitungsanlage oder zum Zwischenlagerplatz. Zur Herstellung der Verkaufsprodukte kommen zwei mobile Aufbereitungsanlagen zum Einsatz.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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