Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiessandtagebau Rückersdorf

15.05.2025

Die PRO-BETON Produkte aus Beton GmbH & Co. KG Brandenburg beantragte mit Schreiben vom 04.05.2016 die Planfeststellung für das Vorhaben “Kiessandtagebau Rückersdorf“. Antragsgegenstand des obligatorischen Rahmenbetriebsplans ist die Erweiterung des auf Basis eines fakultativen Rahmenbetriebsplans zugelassenen Kiessandtagebaus Rückersdorf von ca. 75,98 ha auf insgesamt ca. 126,85 ha. Davon befinden sich ca. 37,5 ha außerhalb des Bergwerkseigentums. Bei den in diesem Bereich zu gewinnenden Rohstoffen handelt es sich grundeigene Bodenschätze gemäß § 3 Abs. 4 BbergG. Der in den geplanten Erweiterungsbereichen anstehende gewinnbare Kiessandvorrat umfasst ca. 5,83 Mio. m3 bzw. 10,49 Mio t. Bei einer geplanten mittleren jährlichen Fördermenge von ca. 300.000 t/a beläuft sich die rechnerische Verlängerung der Lebensdauer des Tagebaus auf ca. 35 Jahre, womit der beantragte Rahmenbetriebsplanzeitraum von 30 Jahren vorratsseitig abgedeckt ist. Die Gewinnung erfolgt in der Hauptsache im Nassschnitt mittels Saugbagger. Der Saugbagger ist bis zu einer Gewinnungstiefe von 18 m ausgelegt, so dass der Rohstoff vollständig hereingewonnen werden kann. Die zur Abförderung des Sand-Wassergemischs zur Aufbereitungsanlage eingesetzte schwimmende Rohrleitung ist auf Pontons installiert. Bedarfsweise erfolgt die Gewinnung auch im Trockenschnitt mittels Radlader. Das gewonnene Material wird entweder direkt als Rohkies verladen oder über eine mobile Siebanlage trocken aufbereitet. Die Gewinnungsebene der Trockengewinnung liegt ca. 1 m über dem Wasserspiegel des Gewinnungssees. Die Höhe der Trockengewinnungsböschung schwankt je nach Geländehöhe zwischen 3 m und 4 m. Wegen der im südlichen Teil der Rahmenbetriebsplanfläche anstehenden Hochlagen des Kiessandliegenden wird zeitweise eine kombinierte Gewinnung des Kiessands aus dem Wasser erforderlich werden. In den Bereichen, in denen die Liegendfläche weniger als 2 m unter dem Wasserspiegel liegt, wird die Gewinnung mit geeigneten landgestützten Geräten erfolgen. Das auf diese Weise gewonnene Material wird entweder dem Saugbagger zugefördert oder der trockenen Aufbereitung zugeführt. Nach Ende der Gewinnungsarbeiten verbleibt ein See, welcher sich durch die Erweiterung von derzeit ca. 23 ha auf dann ca. 95 ha vergrößern wird. Das Vorhaben bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen in 15936 Dahme/Mark OT Niebendorf-Heinsdorf, Reg.-Nr.: 50.003.00/18

15.05.2025

Die Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Niebendorf, Flur 1, Flurstücke 123, 131/3, 176, 221 und 224 sowie Flur 4, Flurstücke 33 und 43 sechs Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von sechs baugleichen Windkraftanlagen des Typs Vestas V150-4,2MW mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 123 m über Geländeoberkante zzgl. Fundamenterhöhung von 3 m und einer Gesamthöhe von 201 m. Die Nennleistung beträgt 4,2 MW je Anlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist im September 2019 vorgesehen. Aktualisierung im Juli 2020: Von den ursprünglich sechs beantragten WKA wurde das Genehmigungsverfahren für die WKA 01 auf dem Grundstück Gemarkung Niebendorf, Flur 4, Flurstück 43 mit Antragsrücknahme vom 23.09.2019 eingestellt. Im Übrigen bleibt das Vorhaben unverändert. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist nun im Juni 2022 vorgesehen. Der Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in der Gemarkung Niebendorf, Flur 4, Flurstück 33 und Flur 1, Flurstücke 123, 131/3, 221 und 176 fünf Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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