Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Verlängerung der U-Bahn-Line U3 von U-Bhf. Krumme Lanke bis S-Bhf. Mexikoplatz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin

10.09.2024

Das Vorhaben dient dem Ziel der Steigerung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Gesamtverkehrssystem der Stadt. Mit der Verlängerung der U3 werden neue attraktive Verbindungen hergestellt, verkürzte Fahrzeiten erreicht und ein deutlicher Anreiz zum Umstieg vom eigenen Fahrzeug auf den ÖPNV erreicht. Die geplante Trasse stellt den Lückenschluss zwischen dem U-Bahnhof Krumme Lanke als bisheriger Endhaltestelle der Linie U3 und dem S-Bahnhof Mexikoplatz her. Sie folgt dem Verlauf von Argentinischer Allee und Lindenthaler Allee. Der neue U-Bahnhof Mexikoplatz wird südwestlich des S-Bahnhofs – nach Unterquerung der Bahntrasse - angeordnet. Der Streckenneubau in offener Bauweise beginnt hinter der Abschlusswand der bestehenden Aufstellanlage Krumme Lanke auf Höhe des „Hauses am Waldsee“ in der Argentinischen Allee. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Herstellung eines ca. 728 m langen Tunnels zur Aufnahme von zwei Streckengleisen, eines barrierefreien U-Bahnhofs mit Seitenbahnsteigen (Länge ca. 155 m) und einer Kehr- und Aufstellanlage südlich des neuen U-Bahnhofes von ca. 457 m Länge. Auf der Tunnelstrecke zwischen U-Bahnhof Krumme Lanke und U-Bahnhof Mexikoplatz sowie am Ende der Aufstellanlage muss jeweils ein Notausgang bzw. Notausstieg errichtet werden. Des Weiteren wird der barrierefreie Umstieg von der U3 zur S-Bahn über einen neuen Zugang zum S-Bahnhof Mexikoplatz im Bereich des Bahndammes realisiert. Ferner umfasst das Vorhaben die Umverlegung diverser Kabeltrassen bzw. Leitungen sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft; u.a. ist die Fällung von 176 Straßenbäumen vorgesehen.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

3154 Zusammenlegung Furtwangen-Rohrbach/Schönenbach

10.09.2024

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben: Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Zusammenlegung Furtwangen-Rohrbach/Schönenbach öffentlich bekannt. Hierzu liegen die Entwürfe (Version 3.3, Stand 02.09.2024) der Ausbaukarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) sowie die beiden Ökologischen Ressourcenanalysen und die Natura 2000 - Verträglichkeitsprüfung einen Monat lang im Rathaus in Furtwangen (Marktplatz 4, 78120 Furtw. i. Schw.), Bauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer 214 zur Einsicht aus. Am 24.09.2024 ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- während der üblichen Dienststunden von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Rathaus in Furtwangen (Marktplatz 4), Erdgeschoss, Zimmer 002 anwesend, um Auskünfte zu erteilen. Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3154) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden. Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben bei der [Gemeinsamen Dienststelle Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil] oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises (Sitz Villingen-Schwennigen, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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