Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1

29.09.2023

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 von Betriebs-km 275+235 bis Betriebs-km 276+275 einschließlich - Verlegung einer Lärmschutzanlage - Verlegung eines Wirtschaftsweges und Anbindung der Anliegergrundstücke - Erstellung eines neuen Zufahrtsweges zur Gewährung der rückwärtigen Erschließung der Tank- und Rastanlage und zu Unterhaltungszwecken - Erneuerung eines Entwässerungskanals - Ableitung des Oberflächenwassers über die vorhandene Regenwasserbehandlungsanlage und die gedrosselte Einleitung in den Meckelbach - Überplanung des vorhandenen Nebenbetriebes Raststätte und Ersatz durch eine Kompaktanlage in Höhe der künftigen PKW-Stellplätze - Erneuerung des Nebenbetriebes Tankstelle - Anlage eines Landschaftswalles mit einer Höhe von 5,00 m, der die Erweiterung der Rastanlage umfasst - landschaftspflegerische Maßnahmen im Vorhabenbereich - bereits realisierte, landschaftspflegerische Maßnahme außerhalb des Vorhabens und zwar im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Dreierwalde-Hopsten auf dem Gebiet der Stadt Hörstel im Kreis Steinfurt und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem Gebiet - der kreisfreien Stadt Münster, in der Gemarkung Roxel, Flur 33 und 35 - und der Stadt Hörstel, Kreis Steinfurt, in der Gemarkung Dreierwalde, Flur 6.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 18 Windkraftanlagen (WKA) im Forstgutsbezirk Reinhardswald, Oberförstereien Karlshafen und Gottsbüren; Vorranggebiete KS 4a und 4b gemäß Teilregionalplan Energie Nordhessen

29.09.2023

Die EAM Natur GmbH, Maibachstraße 7, 35683 Dillenburg, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 18 Windkraftanlagen (WKA) des Typs VESTAS V150 mit je 5.600 kW Nennleistung, 166 m Nabenhöhe, 241 m Gesamthöhe und 150 m Rotordurchmesser im Forstgutsbezirk Reinhardswald, Landkreis Kassel (gemeindefrei). WKA 3: Gemarkung Oberförsterei Karlshafen, Flur 5, Flurstück 13 WKA 4: Gemarkung Oberförsterei Karlshafen, Flur 5, Flurstück 4 WKA 5: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 6: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 7: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 8: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 9: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 6/3 WKA 10: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 11: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 12: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 13: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 14: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 6/3 WKA 15: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 3/1 WKA 16: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 3/1 WKA 17: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 6/3 WKA 18: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 5 WKA 19: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 5 WKA 20: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 5 Die Windkraftanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Die UVP wird zugleich für das Vorhaben „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 10 ha oder mehr Wald“ durchgeführt.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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