Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in 25899 Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/187-190

08.11.2024

Die Firma Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH & Co. KG, Osterhof, Gotteskoogdeich 32, 25899 Galmsbüll hat mit Datum vom 12. Dezember 2023, zuletzt geändert am 5. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinde 25899 Galmsbüll realisiert werden: – WEA M6 (G40/2022/187): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 26 – WEA M7 (G40/2022/188): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 29/2 – WEA M8 (G40/2022/189): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 21 – WEA M9 (G40/2022/190): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 28 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 4. Quartal 2025 geplant.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 25899 Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/182-186

08.11.2024

Die Firma Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH & Co. KG, Osterhof, Gotteskoogdeich 32, 25899 Galmsbüll hat mit Datum vom 27. Oktober 2023, zuletzt geändert am 5. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Im Gegenzug sollen sieben Bestandsanlagen des Windparks vom Typ Siemens SWT 3.6-107 Nabenhöhe 80 Meter zurückgebaut werden. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinde 25899 Galmsbüll realisiert werden: – WEA M1 (G40/2022/182): Gemarkung Galmsbüll, Flur 1, Flurstück 76 – WEA M2 (G40/2022/183): Gemarkung Galmsbüll, Flur 2, Flurstück 81 – WEA M3 (G40/2022/184): Gemarkung Galmsbüll, Flur 2, Flurstück 67 – WEA M4 (G40/2022/185): Gemarkung Galmsbüll, Flur 1, Flurstück 55/2 – WEA M5 (G40/2022/186): Gemarkung Galmsbüll, Flur 2, Flurstück 77 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 2. Quartal 2025 geplant.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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