Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim, Pos. XX

05.06.2023

Die Pfalzwerke Netz AG, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen hat für den Ersatzneubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Umspannwerk (UW) Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) von dem UW Mutterstadt zum Schaltwerk (SW) Lambsheim (Pos XX); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 9288/1, Gemarkung Mutterstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 44 auf den Flurstücken Nr. 2275 und Nr. 2279, Gemarkung Lambsheim; Länge: 12,8 km; Ersatzneubau von 19 Masten, 2 x 110-kV HTLS-Stromkreise, b) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom SW Lambsheim zum UW Grünstadt; Anfangspunkt ist Mast Nr. 228 auf Flurstück Nr. 2262, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Länge: 9 km; Ersatzneubau von 24 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise und c) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom UW Grünstadt zum UW Kerzenheim; Anfangspunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 109 auf Flurstück Nr. 443, Gemarkung Kerzenheim; Länge: 9,6 km; Ersatzneubau von 12 Masten und Rückbau von 4 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen (Lager-, Trommel- und Windenplätze), die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: - Kreisfreie Stadt Ludwigshafen, Ortsbezirk Ruchheim - Kreisfreie Stadt Frankenthal - Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt; Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinde Lambsheim, Ortsgemeinde Heßheim - Landkreis Bad Dürkheim: Verbandsfreie Stadt Grünstadt, Stadtbezirk Asselheim; Verbandsgemeinde Leiningerland: Ortsgemeinde Mertesheim, Ortsgemeinde Laumersheim, Ortsgemeinde Gerolsheim, Ortsgemeinde Großkarlbach, Ortsgemeinde Obersülzen, Ortsgemeinde Obrigheim, Ortsgemeinde Albsheim an der Eis, Ortsgemeinde Quirnheim, Ortsgemeinde Ebertsheim, Ortsgemeinde Rodenbach - Landkreis Donnersbergkreis: Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz): Ortsgemeinde Kerzenheim; Verbandsgemeinde Göllheim: Ortsgemeinde Lautersheim

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen im Windvorranggebiet Cheine, Altmarkkreis Salzwedel

05.06.2023

Die Windpark GmbH & Co. Cheine KG, Dreekamp 5, 26605 Aurich, beantragte beim Altmarkkreis Salzwedel die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 mit jeweils 160 m Rotordurchmesser, 166,6 m Nabenhöhe, 246,6 m Gesamthöhe und 6,0 MW Nennleistung in 29410 Salzwedel OT Cheine, Gemarkung: Cheine, Flur-Flurstück: 5-25/8, 5-28/9, 5-42, 5-150/31, 5-173/13. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist unselbstständiger Bestandteil des Ge-nehmigungsverfahrens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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