Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die 8-streifige Erweiterung der Bundesautobahn A 1 zwischen dem Autobahndreieck Süderelbe und der Anschlussstelle HH-Harburg (VKE 714.3: Planungsabschnitt Süd AS HH-Harburg – AD Süderelbe)

11.07.2025

Die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensge-setz (HmbVwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den südlichsten Abschnitt des Bedarfsplanvorhabens zur achtstreifigen Erweite-rung der A1 Autobahndreieck Hamburg-Südost – Landesgrenze Hamburg/ Niedersachsen. Das Vor-haben liegt in den Bezirken Harburg (Stadtteil Neuland) sowie Hamburg-Mitte (Stadtteil Wilhelmsburg) der Freien und Hansestadt Hamburg. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Rückhalteraum Weil-Breisach IV, Tieferlegungsflächen 14a und 14b

10.07.2025

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg – Integriertes Rheinprogramm plant den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Weil-Breisach IV, Tieferlegungsflächen 14a und 14b. Der Rückhalteraum umfasst die Tieferlegungsflächen 14a mit ca. 9,8 ha und 14b mit ca. 6,4 ha sowie den Grißheimer Baggersee mit ca. 35 ha Fläche. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Tieferlegung der Flächen 14a und 14b um 6 – 8 Meter sowie den Anschluss des Grißheimer Baggersees. Sie sollen zusätzliche Rückhalteräume im Falle von Hochwasser bieten und sind Teil der Gesamtmaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms zur Wiederherstellung der Hochwassersicherheit am Oberrhein. Die geplanten Maßnahmen stellen einen Gewässerausbau dar und bedürfen nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) der wasserrechtlichen Planfeststellung.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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