Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (Oldb.)

25.09.2023

Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (LH-14-087). Durch den Ersatzneubau wird die Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden Freileitung erhöht, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern .Dabei sollen sowohl die Beseilung als auch die Masten erneuert werden. Die Bestandsmasten sollen überwiegend standortgleich bzw. standortnah innerhalb der Bestandstrasse ersetzt werden. Darüber hinaus führt der Ersatzneubau zu einer Einsparung von neun Maststandorten, was kleinräumige Änderungen des Trassenverlaufs in diesen Bereichen nach sich zieht. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Ungeachtet des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist zweckmäßig.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen im Windpark Bahrendorf

25.09.2023

Die Windpark Bahrendorf GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, Flurstücke 11/12, 10/8, 10/4. Die beantragten WEA des Typs Vestas V162 weisen eine Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und somit eine Gesamthöhe von 250 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 6,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundes-ImmissionsschutzG vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1792) i.V.m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 V des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Zweiten Änderungsverordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG wurde die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 22.3.2023 (BGBl. I Nr. 88) genannten Schutzgüter dargestellt sind.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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