Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für eine geplante Erweiterung der Kiesgrube in Erftstadt-Erp, Erweiterung NordOst V2

13.05.2025

Die Fa. Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG reichte beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis den Antrag auf die auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 AbgrG für eine geplante Erweiterung der Kiesgrube in Erftstadt–Erp (Erweiterung NordOst, V2), in der Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 1, 8, 9, 13, 74, 99, 100, ein. Beantragt wird die Erweiterung der betriebenen Abgrabung und Mineralstoffdeponie am Standort Erftstadt-Erp. Die aktiven Betriebsflächen der Firma Rhiem & Sohn liegen nördlich der Ortschaft Erftstadt-Erp. Dort befinden sich der Betriebshof mit Bürogebäuden, das Betriebsgelände der bestehenden Abgrabung und eine Mineralstoffdeponie (im Folgenden "Deponie" genannt). Die in Betrieb befindliche Abgrabung "Erweiterung 1" liegt nordöstlich der Deponie und umfasst eine Fläche von etwa 18,5 ha. Derzeit erfolgt die Rohstoffgewinnung im zentralen Teil der Abgrabung. Auf den bereits abgebauten Flächen im südöstlichen Teil erfolgt derzeit eine Verfüllung in Teiltieflage sowie die Errichtung von neuen Betriebsanlagen. Nach dem Abschluss der Rohstoffgewinnung auf der Fläche der Erweiterung 1 soll der Abbau auf den unmittelbar nordöstlich angrenzenden Flächen fortgesetzt werden. Das geplante Vorhaben wird im Folgenden als Erweiterung Nordost oder als Vorhabensgebiet bezeichnet. Die Erweiterung Nordost umfasst die Flächen, welche bisher als Erweiterung 2 und Erweiterung 3 bezeichnet wurden. Im Rahmen der Erweiterung Nordost können die im Übergang zu der Erweiterung 1 gelegenen Randflächen hereingewonnen werden. Die Böschung und der Randstreifen der Erweiterung 1 sind deshalb Bestandteil des Vorhabensgebiets. Das Vorhabensgebiet wird derzeit konventionell ackerbaulich bewirtschaftet. Der südwestliche Teil des Vorhabensgebiets wird derzeit im Zusammenhang mit der Erweiterung 1 als Randstreifen genutzt. Für die Flurstücke 1, 8 und 100 (alt 2 bis 7) liegt bereits ein Abgrabungsvorbescheid des Rhein-Erft-Kreises vom 06.04.2017 vor. Der Vollgenehmigungsantrag für diese Grundstücke wurde bereits beim Rhein-Erft-Kreis eingereicht. Mit der Vorlage der Detailplanung zur Erweiterung Nordost soll auch der Betriebsablauf der Erweiterung 2 angepasst werden. Anpassungen, welche die Erweiterung 2 betreffen, sind nicht Bestandteil dieser Voranfrage. Der Abbau auf der Fläche der Erweiterung Nordost soll als Trockenabbau erfolgen. Nach überschlägiger Massenermittlung umfasst der Materialvorrat an Kies und Sand eine Menge von etwa 8,7 Mio. m³. Bei einer durchschnittlichen Fördermenge von etwa 300.000 m³ pro Jahr würde die Abbautätigkeit einen Zeitraum von etwa 29 Jahren beanspruchen. Dem Abbau sukzessive folgend soll die Abgrabung, in Anlehnung an die bereits genehmigte Abgrabung Erweiterung 1, in Teiltieflage verfüllt und rekultiviert werden. Hierfür werden voraussichtlich weitere 1 bis 2 Jahre benötigt. Die externe Erschließung erfolgt weiterhin über das Betriebsgelände der bestehenden Abgrabung und Deponie. Die zentrale Zufahrt ist derzeit über die Luxemburger Straße an die B 256 angebunden. Im Zusammenhang mit dem gesamten Betriebskonzept der Firma Rhiem & Sohn soll zukünftig eine neue Anbindung der Abgrabung Erweiterung 1 über den Flurweg Flst. 57 an die B 265 gebaut werden. Über die neue Einmündung soll der gesamte Verkehr geführt werden, welcher im Zusammenhang mit den Abgrabungserweiterungen und den geplanten Betriebsanlagen auf der Fläche der Erweiterung 1 entsteht. Die interne Erschließung des Vorhabensgebiets erfolgt ausgehend von der Erweiterung 1 in nordöstliche Richtung. Die Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe soll am Standort der zu diesem Zeitpunkt genehmigten Betriebsanlagen erfolgen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

DK0 Boden- und Bauschuttdeponie Lösau

13.05.2025

Die Unternehmensgruppe Klaus benötigt für ihren Recyclingbetrieb am Standort Lösau und weitere Recyclingaktivitäten eigene Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbare mineralische Abfälle. Der Antragsteller plant daher eine Deponie der Deponieklasse DK0 nach DepV, die auf Teilflächen des Kiestagebaus Lösau im Burgenlandkreis errichtet werden soll. Die vom Bergamt planfestgestellte Wiederverfüllung wird von der abfallrechtlichen Planfeststellung abgelöst. Die Deponie ist Bestandteil der Verfüllung und Rekultivierung der Hohlform des ehemaligen Kiestagebaustandortes Lösau, der unter Berücksichtigung des künftigen Verwendungszwecks gestaltet und wieder nutzbar gemacht werden soll. Die Grundfläche der geplanten DK0-Boden- und Bauschuttdeponie Lösau beträgt rund 9,2 ha. Für die abfallrechtliche Genehmigung der DK0-Deponie Lösau wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 35(2) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchgeführt. Dies schließt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg