Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde 24887 Silberstedt (Kreis Schleswig-Flensburg) - Az.: G40/2024/087

07.07.2025

Die Firma Windstrom Silberstedt GbR, Osewoldter Koog 10, 25899 Dagebüll hat mit Datum vom 15. Mai 2024, zuletzt geändert am 27. Februar 2025, beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 82,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 149,1 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück der Gemeinde 24887 Silberstedt realisiert werden: WEA GS01 (G40/2024/087): Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 24 Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Mai 2026 geplant.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Lückenschluss des rechtsrheinischen Rheinradwegs (Eurovelo 15) mit Brückenschlag über die Lahn und Anschluss an den Radfernweg Deutsche Einheit (D-Route)

07.07.2025

Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Lahnstein beabsichtigt, die rechtsrheinische Fernradwegeverbindung durch einen Lückenschluss im Bereich der Lahnmündung durchgängig zu gestalten. Hierfür soll der Radweg an der Rheinpromenade von der Kirchstraße über die Hafenmole geführt werden. An der Spitze der Hafenmole wird der Radweg mit einer Fuß- und Radwegebrücke über die Lahn geführt und an das vorh. Radwegenetz angebunden. Die Trassenführung über die Hafenmole zwischen Rhein und Hafen Oberlahnstein stellt die direkte und kürzeste Verbindung des überregionalen Radwegnetzes und der Uferpromenaden entlang des Rheins und der Lahn zwischen Oberlahnstein und Niederlahnstein dar. Die Gesamtlänge des geplanten Lückenschlusses beträgt rund 1.210 m. Hiervon entfallen ca. 890 m auf einen bodengebundenen Asphaltweg und rund 330 m auf eine Brückenkonstruktion über der Lahn. Der Asphaltweg ist von der Anschlussstelle an der Kirchstraße in Oberlahnstein bis zur geplanten Brücke als einstreifiger Querschnitt mit einseitiger Querneigung geplant. In Oberlahnstein beginnt die Wegetrasse im Bereich eines vorhandenen Parkplatzes und verläuft weiter entlang der Hafenmole im Bereich eines bestehenden teilversiegelten Weges (Leinpfad/Wartungsweg). Im Wegeverlauf werden Ausweichbuchten für Begegnungsverkehr von Wartungsfahrzeugen, Rettungswagen etc. eingeplant. Auf der nördlichen Lahnseite in Oberlahnstein schließt das Brückenlager als Anrampung an den vorhandenen und asphaltierten Fuß- und Radweg an. Das Brückenbauwerk wird mit Einzelstützweiten in einem Abstand von 22,5 m errichtet. Die Lahn wird mit einer Konstruktion von 85 m überspannt. Die Brücke steht landseitig jeweils auf ca. 4 Pfeilern. Die Überspannung der Lahn ist freitragend, so dass im Gewässer keine Pfeiler stehen. Die Konstruktion ist ca. 5 m breit. Die Brücke wird mit einem Überbogen zur Abspannung als sehr feingliedrige Konstruktion hergestellt. Der höchste Punkt liegt hierbei rund 15 m über dem angrenzenden Landniveau. Die Durchfahrtshöhe beträgt 6,50 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW), in Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (GDWS). Die Oberflächen sind entweder aus Beton oder aus beschichtetem Stahl (Eisenglimmer in Grau). Die Geländer sind aus Edelstahl, nicht poliert, sondern gebürstet, sodass es zu keinen Spiegelungen kommt. Der Belag der Lauffläche wird aus Asphalt hergestellt.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg