Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Hollich GmbH - Zwei Windenergieanlagen in der Bauernschaft Hollich in 48565 Steinfurt

02.06.2023

Die Windpark Hollich GmbH, Hollich 70, 48565 Steinfurt, beantragt beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, eine Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des An-hanges 1 der 4 BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) in der Bauernschaft Hollich in 48565 Steinfurt an den Standorten Gemarkung Burgsteinfurt, Flur 59, Flurstück 130 (WEA 2) und Flurstück 58 (WEA 3). Die beantragten WEA des Herstellers Vestas (Typ: V162) haben eine Maximalleistung von je 5,6 MW, einen jeweiligen Rotordurchmesser von 162 m und eine Nabenhöhe von 148 m (WEA 2) bzw. 169 m (WEA 3). Eine Inbetriebnahme der Anlagen war ursprünglich im Laufe des Jahres 2022 geplant. Diese wird sich aber aufgrund der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen verschieben

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Flurneuordnung 4073 Wittighausen-Unterwittighausen (Insinger Bach)

02.06.2023

Das Flurneuordnungsverfahren Wittighausen-Unterwittighausen (Insinger Bach) wurde durch Beschluss des Landratsamts Main-Tauber-Kreis -untere Flurneuordnungsbehörde- vom 05.12.2016 nach § 86 Abs. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) angeordnet. Aufgrund von Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 18.03.2019 (Ä1) wurde das Flurbereinigungsgebiet nach § 8 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geringfügig vergrößert. Das Flurbereinigungsgebiet erstreckt sich östlich der Ortschaft Unterwittighausen über rd. 58 ha und umfasst Grundstücke im Bereich des Insinger Bachs zwischen seiner Einmündung in den Wittigbach und der bayrischen Landesgrenze im Osten. Die Zielsetzung liegt insbesondere darauf, durch die Biberpopulation verursachte Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft zu lösen.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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