Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Genehmigung gem. § 4 i.V.m. § 10 BImSchG der bestehenden Panzerteststrecke (2022)

30.03.2023

Die Firma Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, Krauss-Maffei-Straße 11, 80997 München, hat mit Antrag vom 20.12.2017, modifiziert und ergänzt am 14.11.2018, 17.09.2019 und 17.08.2022, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die bestehende Panzerteststrecke am Standort Krauss-Maffei-Straße 11, 80997 München im Stadtbezirk 23 - Allach-Untermenzing beantragt. Das Vorhaben umfasst die bestehende Panzerteststrecke, auf der Panzer und Panzerfahrzeuge auf ihr Verhalten in unterschiedlichen Fahrsituationen geprüft werden. Die Teststrecke besteht aus den folgenden Teilbereichen: Rundkurs für Fahrprüfungen/Testfahrten von ca. 1 km Länge, einer Bahn zur Ermittlung der Stabilisierungsgüte, einer Bremsstrecke, einer Steigprüfungsanlage, einer Panzer-Laserstrecke (500m), einem Watbecken, Wasserbecken für Unterwasserfahrten (Tiefwatbecken), einem überdachten 60%-Steilhang und 30%-Querhang, einer Panzertankstelle sowie Pavillon und Garage. Die konkrete Nutzung wird für die beispielhaft genannten Fahrzeugklassen sowohl mit einer maximalen Rundenzahl pro Tag, als auch mit einer maximalen Rundenzahl pro Jahr beantragt. Für die Fahrzeugklasse der Kettenfahrzeuge wird beispielsweise eine maximale Rundenzahl von 60 bzw. 65 Runden pro Tag beantragt. Beantragt ist eine Betriebszeit werktags (d. h. von Montag bis Samstag) von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Anlage besteht bereits und wurde im Jahr 1964 gebaut. Die Panzerteststrecke wurde mit Schreiben vom 05.11.2003 als sogenannte Altanlage nach § 67 Abs. 2 BImSchG beim damaligen Referat für Gesundheit und Umwelt angezeigt. Die Anlage ist bereits seit 1964 in Betrieb. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz äußerte im Rahmen des laufenden Petitionsverfahrens in seiner Stellungnahme vom 01.10.2021 seine Rechtsauffassung, dass die Panzerteststrecke im Entstehungsjahr 1964 bereits einer Baugenehmigungspflicht unterlegen hätte. Da diese Baugenehmigung bislang nicht vorliegt, muss nun das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält bei deren Erteilung auch die Baugenehmigung. Das Vorhaben unterfällt Ziffer 10.17.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge als ständige Anlagen), Verfahrensart G (= Genehmigungsverfahren gemäß § 10 – mit Öffentlichkeitsbeteiligung). Die Fa. Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt, für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Verfahren dauert an. Aufgrund aktualisierter Antragsunterlagen und neuer Erkenntnisse wird eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass die amtliche Bekanntmachung vom 21.11.2022 mit erneuter Bekanntmachung am 20.12.2022 ergänzt wird (Ergänzung nur im Bekanntmachungstext, die Antragsunterlagen bleiben unverändert) Die öffentliche Auslegung erfolgt auf dieser Seite und ist ab 28.12.2022 für einen Monat zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich. Details dazu werden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht.

Sonstige Industrieanlagen
Zulassungsverfahren

Errichtung von acht Windkraftanlagen am Standort Burow (WKA Burow ll)

29.03.2023

Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & CO. KG (Leipnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet WEG 36/21 „Gischow“ in der Gemarkung Burow, Flur 2 Flurstücke 173, 77/2, 267/1, 274, 75/5, 271, 71. Geplant sind sieben Anlagen vom Typ Nordex N163 mit einer Nennleistung von 6800 kW und einer Gesamthöhe von 245,5 m, sowie eine Anlage vom Typ Nordex N 149 mit einer Nennleistung von 5700 kW und einer Gesamthöhe von 238,55 m.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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