Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Umgestaltung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Herzogenrath

10.09.2024

Der Wasserverband-Eifel Rur (WVER) beabsichtigt die Verlegung des vorhanden, heute im Hauptschluss des Broicher Baches gelegenen HRB Herzogenrath, in den Nebenbeschluss des Broicher Baches mit diversen Folgemaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen sollen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für Herzogenrath und im weiteren Verlauf der Wurm, zur Verringerung des heute durch den Durchfluss des Broicher Bachs (im Hauptschluss) gegebenen Sedimenteintrags im HRB sowie zur Vorbeugung vor Eutrophierung beitragen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Antrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes, eines Biomasselagers sowie eines Redundanzkessels

10.09.2024

Die GETEC heat & power GmbH, Albert-Vater-Straße 50 in 39108 Magdeburg, beantragte mit Datum vom 28.11.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in 09456 Annaberg-Buchholz, auf dem Flurstück 501/4 der Gemarkung Frohnau ein Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) bestehend aus einer Dampferzeugungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien (Biomasse) zu errichten und zu betreiben. Das neue BMHKW wird eine Feuerungswärmeleistung von 17,4 MW haben. Ein Dampfkessel auf Basis von Erdgas bzw. Heizöl EL ist mit einer Feuerungswärmeleistung von 16,3 MW als Redundanzkessel vorgesehen. Zudem ist die Errichtung eines überdachten Brennstofflagers vorgesehen. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt. Für die Durchführung des Verfahrens und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, zuständig. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für derartige Anlagen ergibt sich aus §§ 4, 6 und 10 BImSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) sowie der Nr. 8.1.1.3 GE des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Vorhaben ist nach Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1a) der 4. BImSchV wird das Verfahren als förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Ein Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) wurde vorgelegt (§ 9 Abs. 1a Nr. 2 der 9. BImSchV).

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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