Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Herstellung eines Gewässers durch Neuaufschluss einer Kiessandlagerstätte in Ahlendorf, Gemeinde Crossen an der Elster (LZR-Baur-Beton GmbH & Co. KG)

31.03.2023

Das Unternehmen LZR-BAUR-BETON GmbH & Co. KG plant zur mittelfristigen Sicherung der eigenen Rohstoffversorgung am Standort Ahlendorf den Neuaufschluss eines Kiessandtagebaus und damit die Schaffung eines bleibenden Standgewässers durch Nassauskiesung. Geplant ist der Abbau von Kiessanden auf einer Fläche von ca. 8,3 ha über einen Zeitraum von ca. 7,5 Jahren. Vorbereitende bzw. abbaubegleitende Maßnahmen sind der Abtrag von Mutterboden und Deckgebirge (Abraum), die Zwischenlagerung anfallenden Abraums, das Aufstellen von Tagesanlagen und semimobiler Aufbereitungsanlage (Nassklassierung) im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster sowie die Schaffung eines neuen Anschlusses an die Landesstraße L1374 mit Ertüchtigung/Verbreiterung der Asphaltdecke am Durchlass Floßgraben und Erneuerung des Durchlasses Ahlendorfer Bach. Letztendlich wird durch Freilegen von Grundwasser ein Standgewässer mit ca. 6,6 ha Fläche zzgl. Verlandungsfläche durch teilweise Rückverfüllung des zwischengelagerten Abraums geschaffen. Der Rückbau aller technischen Anlagen sowie die Abschluss- und Renaturierungsmaßnahmen nach Abbauende umfassen eine Zeitraum von weiteren 4 Jahren.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

MI Investitions GmbH, Errichtung und Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u 12.01/18-2022/1 Gen 2022/003

30.03.2023

Die MI Investitions GmbH, Theodor-Storm-Straße 4, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 36 Notstromaggregaten mitsamt zugehörigen Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung für das Rechenzentrum Data Center Campus Fritz-Klatte-Quartier (FKQ). Hierzu hat die MI Investitions GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Fall eines Stromausfalls ist bis Endausbau eine Notstromdieselmotorenanlage mit insgesamt 78 Notstromdieselmotoren (NDMA) vorgesehen. Dies entspricht einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis Endausbau in der Höhe von 521,3 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Der Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG umfasst im Wesentlichen - die abschließende Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, - die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft, insbesondere hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen, - die Baugenehmigung nach § 74 Hessische Bauordnung für alle im Bauantrag beschriebenen baulichen Anlagen, - vorbereitende Arbeiten zur Errichtung der beantragten NDMA inklusive Nebeneinrichtungen (wie Kraftstoffversorgung, Selektive Katalytische Reduktion inklusive Harnstoffversorgung). Die Kraftstoffversorgung für die 36 NDMA (35 Data Hall Generatoren und ein Hausgenerator) des Gebäude 1 soll über einen Abfüllplatz und 36 Kraftstoff-Lagertanks erfolgen. Jede NDMA verfügt zudem über einen Kraftstoff-Tagestank. Die Stickoxid-Reduktion der Data Hall Generatoren erfolgt mittels SCR (Selective Catalytic Reduction). Die dafür benötigte Harnstoffversorgung erfolgt über den gleichen Abfüllplatz, 1 Urea-Lagertank und 35 Harnstoff-Tagestanks. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Gesamtanlage im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Teilgenehmigung wird in den Fachbeiträgen der Endausbauzustand mit den NDMA der Gebäude 1 bis 3 berücksichtigt. Gegenstand des Antrages nach § 8a BImSchG auf Zulassung zum vorzeitigen Beginn sind die Erdarbeiten, die Errichtung der Fundamente und der Bodenplatte für die Abfüllfläche, NDMA und Schornsteine sowie die Aufstellung der NDMA, einschließlich der Funktionsprüfungen der Versorgungsanlagen für Diesel und Harnstoff. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 in Verbindung mit Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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