Zulassungsverfahren
29.09.2023
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) hat für das Vorhaben Neubau der Straßenbahnstrecke Tram-Westtangente mit Antrag vom 08.04.2020 die Planfeststellung beantragt.
Der geplante Neubau der Tram-Westtangente verläuft vom Romanplatz über die Wotanstra-ße, die neue Umweltverbundröhre Laim, die Fürstenrieder Straße und die Boschetsrieder Straße zum U-Bahnhof Aidenbachstraße. Gleisverbindungen mit dem Bestandsnetz der Münchner Trambahn sind am Romanplatz, an der Kreuzung Fürstenrieder Straße/Agnes-Bernauer-Straße sowie an der Kreuzung Fürstenrieder-/Ammerseestraße vorgesehen. An der geplanten Haltestelle Waldfriedhof Haupteingang ist auf einer Parkplatzfläche eine Zwi-schenwendeschleife und an der künftigen Endhaltestelle Aidenbachstraße eine Wendeschleife vorgesehen. Die Gesamtstrecke umfasst auf rund 8,4 km insgesamt 17 Haltestellen. Diese können – aufgrund der großen Nutzlänge – mit bis zu fünfteiligen Straßenbahnfahrzeugen bedient werden. Die Straßenbahn soll zum großen Teil auf eigenen Rasengleisen in der Mitte des Straßenraums verkehren. Durch den künftigen Trambahnbetrieb ist eine Verlegung der Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr im öffentlichen Straßenraum notwendig.
Weiterhin ist ein Teilabbruch der Autobahnbrücke über die Autobahn A 96 München-Lindau in Höhe der Ammerseestraße geplant. Dieser wird durch einen statisch unabhängigen Neubau für die Straßenbahn ersetzt. Die Bahnstrecke am S-Bahnhof Laim soll in einer zusätzlichen bereits vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten Umweltverbundröhre unterführt werden.
Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Entwässerung der Gleisanlagen und der dazugehörigen Anlagen innerhalb des Planfeststellungsumgriffs.
Mit Antrag vom 20.09.2022, eingegangen bei der Regierung von Oberbayern am 05.10.2022, hat die SWM eine Änderung der Planung in Form der Tektur A eingereicht. Der Antrag bein-haltet, das Vorhaben in zwei Planabschnitte aufzuteilen, nämlich den Planfeststellungsab-schnitt 1 vom Romanplatz bis einschließlich der Wendeschleife am Waldfriedhof und den Planfeststellungsabschnitt 2 ab der Wendeschleife am Waldfriedhof bis einschließlich Haltestelle Aidenbachstraße.
Zur Genehmigung beantragt werden im Planfeststellungsabschnitt 1 im Wesentlichen folgende Änderungsinhalte:
- Regelhöhe für die Bahnsteige aller Straßenbahnhaltestellen der Neubaustrecke nun 25 cm auf der gesamten Nutzlänge, soweit im Einzelfall nichts anderes vermerkt ist.
- Vergrößerung der Nutzlänge der Haltestellen auf 56 m, soweit im Einzelfall nichts anderes vermerkt ist.
- Änderung der Bahnkörpereindeckung im Haltestellenbereich außerhalb von Querungsstellen von Asphalt auf Rasen mit hochliegender Vegetationsebene
- Anpassung der Fahrleitungsanlage mit Systemwechsel von einer Seilgleiterfahrleitung auf eine Hochkettenfahrleitung mit entsprechend angepassten Maststandorten in reduzierter Anzahl; dabei werden weit überwiegend bereits bisher geplante Maststandorte, in der Regel jedes zweite Mastpaar, weiterverwendet, während zwischenliegende Standorte häufig ersatzlos entfallen können.
- Anpassung der straßenbaulich notwendigen Folgemaßnahme im öffentlichen Straßenraum der Arnulfstraße auf Höhe Romanplatz 11 infolge Radentscheid München zur Verbreiterung des Radwegs
- zwischen Hirschgartenallee und Richildenstraße geringfügige Anpassung von zwei Fahrleitungsmaststandorten im öffentlichen Straßenraum
- Haltestelle Richildenstraße: Anpassung der Nutzlänge auf 56 m; Anhebung der Ein-stiegskanten auf 25 cm für die Fahrbahnrandhaltestellen beider Fahrtrichtungen mit Ausnahme von Grundstückszufahrten; Anfahrbarkeit von 2 Feuerwehraufstellflächen zu den Häusern Wotanstraße 69 - 83 über den Geh- und Radweg hinter der Fahrgastaufstellfläche
- Umstellung von Wandankern auf Masten zur Befestigung der Fahrleitung vor denk-malgeschützten Gebäuden im Bereich Wotanstraße; Entfall von Wandankern an Mechthildenstraße 42, Wotanstraße 54, Wotanstraße 55, Wotanstraße 63, Wotanstraße 60, Wotanstraße 69, Wotanstraße 81 und Richildenstraße 1 sowie von Masten vor Wotanstraße 49 und zwischen Einfahrten zu Wotanstraße 75 und 77, Neusituierung von Fahrleitungsmasten auf Grundstück Mechthildenstraße 42, gegenüber Einmündung Mechthildenstraße am Fahrbahnrand, vor Wotanstraße 61 am Fahrbahnrand, vor Wotanstraße 67 am Fahrbahnrand, vor Wotanstraße 77 am Fahrbahnrand und vor Richildenstraße 1 am Fahrbahnrand der Wotanstraße.
- Haltestelle Herthastraße: Anpassung der Haltestellenlänge mit Anhebung der Fahrbahnen auf 25 cm Einstiegshöhe für die Bauform ,,Zeitinsel mit angehobenem Fahrbahnbereich".
- Anpassung Lage Radwegverschwenkung an neue Nutzlänge der Haltestelle Hertha-straße innerhalb des Planfeststellungsumgriffs, beinhaltet Erhalt von zwei bisher zur Fällung vorgesehenen Bäumen und dafür Fällung des benachbarten, bisher zum Erhalt vorgesehenen Baumes auf Höhe Wotanstraße 32
- Anpassung der Bahnkörperbreite zwischen den Borden ohne Trassierungsänderung und damit Anpassung der Planfeststellungsgrenze als Vorhaltemaßnahme für breitere Fahrzeuge im Bereich der Wotanstraße zwischen Kemnatenstraße und Winfriedstraße
- Haltestelle Winfriedstraße: Anpassung der Bahnsteighöhe auf 25 cm, abweichend davon soweit erforderlich Herstellung des nördlichen Bereichs des Bahnsteigs Fahrtrichtung Laim Bf. mit differenzierter Bahnsteighöhe von 18 cm für die regelmäßige Mitbenutzung durch Linienbusse
- Haltestelle Laim S-Bahnhof: Anpassung der Bahnsteighöhe auf 25 cm, abweichend davon soweit erforderlich Herstellung des in Fahrtrichtung jeweils hinteren Bereichs des Bahnsteigs mit differenzierter Bahnsteighöhe von 18 cm für die regelmäßige Mitbenutzung durch Linienbusse.
- Ergänzung einer zusätzlichen Festtreppe vom Zugangsbauwerk Ost zum stadteinwärtigen Bahnsteig B des S-Bahnhofs Laim
- kleine Anpassung der Radverkehrsanlagen im Umfeld des Laimer Kreisels innerhalb des Planfeststellungsumgriffs als Teil der straßenbaulich notwendigen Folgemaßnahme zur Optimierung von Aufstellflächen und Zweirichtungs-Radweg-Furten
- Haltestelle Fürstenrieder Straße: Abrücken vom Kreuzungsbereich und Verlängern der Bahnsteige insbesondere Richtung Romanplatz bzw. Pasing infolge der Auswirkungen des Lichtraumverhaltens der Trambahnen bei Nutzung der Abbiegebeziehungen unter Berücksichtigung des barrierefreien Ausbaus mit 25 cm Bahnsteighöhe
- Gleisübergang auf Höhe Agnes-Bernauer-Straße 69/78: Anpassung der Fußgänger-aufstellflächen an geändertes Regelwerk - Regelwerte statt Mindestwerte
- Anpassung der Bahnkörperbreite zwischen den Borden ohne Trassierungsänderung und damit Anpassung der Planfeststellungsgrenze bei Berücksichtigung der Vorhal-temaßnahme für breitere Fahrzeuge auf Höhe der Unterführung Hogenbergstraße
- Anpassung der Bahnkörperbreite zwischen den Borden ohne Trassierungsänderung und damit Anpassung der Planfeststellungsgrenze bei Berücksichtigung der Vorhal-temaßnahme für breitere Fahrzeuge zwischen Camerloher- und Saherrstraße
- Änderung von Radwegführung und Aufstellflächen an der signalisierten Querungsstelle lnderstorferstraße Ostseite mit zusätzlich beantragter Fällung von zwei Bäumen, deren Erhalt bauseits zu prüfen ist. Anpassung zweier Fahrleitungsmaststandorte an die dortige neue Radwegtrassierung.
- Haltestelle Ammerseestraße: Abrücken vom Kreuzungsbereich und Verlängern der Bahnsteige insbesondere Richtung Aidenbachstraße bzw. Gondrellplatz infolge der Auswirkungen des Lichtraumverhaltens der Trambahnen bei Nutzung der Abbiegebeziehungen unter Berücksichtigung des barrierefreien Ausbaus mit 25 cm Bahnsteighöhe.
- Anpassung der Bahnkörperbreite zwischen den Borden ohne Trassierungsänderung und damit Anpassung der Planfeststellungsgrenze mit Berücksichtigung der Vorhal-temaßnahme für breitere Fahrzeuge zwischen Autobahn A96 und Pollinger Straße
- Entfall der Schutzmaßnahme Mikropfähle zwischen Autobahn 496 und Toemlingerstraße zur lastabtragungsfreien Gründung des Bahnkörperaufbaus
- Anpassung des dortigen Fahrleitungsmaststandorts an die neue Grundstückszufahrt zur Fürstenrieder Str. 188a
- Haltestelle Andreas-Voest-Straße Fahrtrichtung Romanplatz: Anpassung der Halte-stellenlänge mit Anhebung der Fahrbahnen auf 25 cm Einstiegshöhe für die Bauform ,,Zeitinsel mit angehobenem Fahrbahnbereich"
- Anpassung der Gleislage zwischen Fürstenrieder Straße 265 und 273 durch Verschiebung der bisher schon vorgesehenen Gleisverschwenkung am Beginn des dreispurigen Abschnitts im südlichen Knotenzulauf um ca. 100 m nach Süden, um bisher auf der westlichen Straßenseite entlang der Friedhofsmauer vorgesehene Parkplätze auf der östlichen Straßenseite vor den Hausnummern 265 - 267 anzulegen. Die Gleisanlagen und Fahrspuren rücken dafür um bis zu ca. 2 m von der schallbetroffenen Bebauung auf der Ostseite zu deren Vorteil ab. lm gleichen Zuge Berücksichtigung der Vorhaltemaßnahme für breitere Fahrzeuge ab der Kreuzung Fürstenrieder/Würmtal-/Waldfriedhofstraße südwärts bis zur Planfeststellungsgrenze zwischen den Planfest-stellungsabschnitten 1 und 2 auf Höhe des Stefan-Zweig-Weges. Südlich der Haltestelle Waldfriedhof Haupteingang wird dafür nur die Lage des westlichen Gleises geändert.
- Haltestelle Waldfriedhof Haupteingang: Anpassung der Haltestellenlänge mit Anhebung der Fahrbahnen auf 25 cm Einstiegshöhe für die Bauform ,,Zeitinsel mit angehobenem Fahrbahnbereich". Abweichend von der eingangs genannten allgemeinen Aussage bleibt es hier bei der bisher vorgesehenen Eindeckung des Gleisbereichs mit Asphalt
- Anpassung der Trassierung im Einfahrtbogen der Wendeschleife an die geänderte Gleislage des westlichen Streckengleises. Die Lageveränderungen finden zur Bogenaußenseite hin, also in Richtung des Friedhofs, statt und somit nicht zu Lasten der Schallbetroffenen in der Umgebung.
- Vorübergehende Anpassung der Bordsteinführung und Straßenmarkierung an den Bestand zwischen der Grenze des Planfeststellungsabschnitts 1 am Stefan-Zweig-Weg und der Autobahn-Anschlussstelle Kreuzhof während eines ggf. auftretenden zeitlichen Versatzes zwischen der Herstellung der Gleisanlagen in den Planfeststel-lungsabschnitten 1 und 2
Verkehrsvorhaben