Allgemeine Vorhabenbeschreibung

An der Stauhaltung Rüting an der Stepenitz wurde an einem ehemaligen Mühlenstandort im Jahre 2014 ein neues Wasserrad errichtet. Ein altes Recht oder eine alte Befugnis nach § 135 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) i. V. m. §§ 20 und 21 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt für den Betrieb der Wasserkraftanlage nicht vor. Für den Betrieb der Anlage zum Zwecke der Energiegewinnung bedarf es somit einer wasserrechtli-chen Erlaubnis nach §§ 8, 10 und 12 WHG, da damit die Benutzungstatbestände Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern und das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern nach § 9 Abs. 1 WHG erfüllt werden. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern soll an der Stauhal-tung Rüting zudem die ökologische Durchgängigkeit hergestellt werden. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird daher befristet bis zur Inbetriebnahme der geplanten Fischaufstiegsanlage be-antragt. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren wird durch das Staatliche Amt für Landwirt-schaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) als zuständige Wasserbehörde nach § 107 Abs. 4 LWaG durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM)

Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

08.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Wasserrad_Rüting_negVP ( Wasserrad_Rüting_negVP.docx )