Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Teilnehmergemeinschaft Aichkirchen 2 wird beim Amt für Ländliche
Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantra-
gen.
Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-
mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG
eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-
ren.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung
der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach-
teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25
Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3
Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Str. 4
95643
Tirschenreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@ale-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 9631 7920-0 |
Fax: | +49 9631 7920-601 |
URL: | http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz |
Datum der Entscheidung
24.04.2024