Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11.

Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems.

Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
• Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m
ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems.

• Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des
Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm
Sand-/Unterbodenauflager).

• Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss).

• Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm
Unterboden und 30 cm Oberboden).

• Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach 2860
21318 Lüneburg
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131/15-1400
Fax: 04131/15-1401
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

15.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung nach § 5 UVPG ( Feststellung nach § 5 UVPG.pdf )