Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis –untere Flurbereinigungsbehörde– hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Planänderung Nr. 2 in der Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen für zulässig erklärt. Die Planänderung umfasst Änderungen bei Wege- und Wasserbaumaßnahmen. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Von den geänderten Maßnahmen sind keine erheblichen Schädigungen der betrachteten Schutzgüter zu erwarten. Nachteilige Auswirkungen geringeren Ausmaßes lassen sich durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen kompensieren. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3730) eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde

Ruhe-Christi-Str. 29
78628 Rottweil
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnungsamt@landkreis-rottweil.de
Telefon: 0741 244 531
Fax: 0741 244 742
URL: https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/default.xhtml

Datum der Entscheidung

06.02.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

3730_bekanntmachung_nichtbestehen_uvp-pflicht ( 3730_bekanntmachung_nichtbestehen_uvp-pflicht.pdf )