Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2021 wurde das Vorhaben „Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) Abschnitt 2 und 1 (Oder-km 584,14) bis Ziegelstraße (Oder-km 584,70) " zugelassen. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Nunmehr hat der Vorhabenträger, das Landesamtes für Umwelt, Referat W21 (Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau) eine vierte Änderung der festgestellten Planung vorgesehen. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die Altspundwand auf einer Oberkante von 15,50 m üNHN in den Bereichen Stat. 0+000 bis 0+003 (ca. Fluss-km 584,330 -584,333) und Stat. 0+325 bis 0+365 (ca. Fluss-km 584,650-584,680) abgebrannt wird, der obere Teil entfernt wird und der unterhalb der Trennlinie befindliche Teil der Altspundwand verbleibt.Nach den §§ 5, 9 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18 der Anlage 1 zum UVPG war für die beantragte Änderung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

W 11 Obere Wasserbehörde
Landesamt für Umwelt
Ramoth, Beatrix, Frau

Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: beatrix.ramoth@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 355 4991 1419

Datum der Entscheidung

15.04.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024_04_00 UVP-VP Bekanntm. neg. Festst. 4. Änd. HWS FFO ( 2024_04_00 UVP-VP Bekanntm. neg. Festst. 4. Änd. HWS FFO.pdf )