Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Ausbau der Ortsdurchfahrt Herren-Sulzbach im Zuge der Kreisstraße Nr. 64. Die Verkehrsplanung umfasst folgende Maßnahmen: • Ausbau der Fahrbahn inklusive des Oberbaus und der Randbefestigungen sowie der Neuregelungen der Fahrbahnentwässerung in einer Regelbreite von 5,25 m. In Engstellenbereichen wird die Fahrbahnbreite auf 4,75 m reduziert. • Es werden innerhalb der Ortslage beidseitig verlaufende, durchgehende Gehwege in einer Regelbreite von jeweils 1,00 m bis 1,25 m vorgesehen. An vorstehenden Gebäudeecken oder Treppen reduziert sich die Gehwegbreite punktuell auf eine Breite von 0,50 m. Als Randbegrenzungen zwischen Fahrbahn und Gehwegen werden Rundborde mit 30 cm breiten Rinnenplatten vorgesehen. • Am westlichen Ortseigang von Herren-Sulzbach und außerorts wird die Fahrbahn von der vorhandenen Breite von ca. 3,60 m auf 4,75 m verbreitert. Für die ersten ca. 30 m ist keine Randbegrenzung vorgesehen und die Entwässerung erfolgt wie bisher breitflächig über die seitlichen Bankette. Danach ist bis zur OD-Grenze ein Flachbord mit 30 cm breiten Rinnenplatten geplant • Um den Belangen der mobilitätseingeschränkten Fußgängern gerecht zu werden, sollen alle Querungssstellen und Bushaltestellen mit einem taktilen Leitsystem und Bodenindikatoren ausgestattet werden. • Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs werden in der Ausbauplanung berücksichtigt. • Integrieren der landespflegerischen und wasserwirtschaftlichen Belange. • Untersuchen der lärmtechnischen Auswirkungen der Ausbauplanung. • Anschluss an die vorhandenen Ortsstraßen und Wegeeinmündungen im Baufeld bis zum Ende des Einmündungsradius. Der Streckenabschnitt liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein im Landkreis Kusel
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm-kaiserslautern.rlp.de |
Telefon: | 0631/3631-0 |
Datum der Entscheidung
12.02.2024