Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Regierung der Oberpfalz führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Regensburg für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Das Vorhaben umfasst den dreistreifigen Ausbau der bestehenden Bundesstraße 299 (B 299) „Neumarkt i.d.OPf. – Neustadt a.d.Donau“ zwischen den Anschlussstellen Sengenthal/Nord und Sengenthal/Süd auf einer Länge von rund 1,5 km und schließt an den nördlich angrenzenden dreistreifigen Ausbau der B 299 zwischen der AS Neumarkt i.d.OPf./Süd und der AS Sengenthal/Nord an. Durch den Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens soll eine Verbesserung der unbefriedigenden Verkehrsverhältnisse bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung mit großem Schwerverkehrsanteil bei fehlenden Überholmöglichkeiten bewirkt und den damit verbundenen erhöhten Unfallrisiken begegnet werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG), da sie vom Vorhabenträger beantragt wurde und von der Regierung der Oberpfalz für zweckmäßig erachtet wurde.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz
93039
Regensburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 941 5680-0 |
Fax: | +49 941 5680-1199 |
URL: | http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.09.2023 - 25.09.2023