Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co KG, Wagenhart 1, 88348 Bad Saulgau
beantragt die Erteilung der naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung zur Erweiterung des Kiestrockenabbaus auf Gemarkung Bolstern der Stadt Bad Saulgau.

Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 17.01.2022, Az.: IV/41.1.364411 Zw, wurde der Trockenkiesabbau westlich von der Vorhabenfläche genehmigt. Dabei wurde für das Vorhabengebiet im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Da die Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co KG nunmehr beabsichtigt, das Gebiet für den Kiestrockenabbau zu erweitern, bedarf es gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 Umweltverwaltungsgesetz einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Einen entsprechenden Antrag auf Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens einer UVP-Pflicht des Vorhabens hat die Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co KG am 13.03.2023 im Sinne von § 5 Abs.1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.

Die Einzelfallprüfung führte zu dem Ergebnis, dass für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Umweltverwaltungsgesetzes durchzuführen ist.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@lrasig.de
Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Datum der Entscheidung

18.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Allgemeine Vorprüfung Kieswerk Wagenhart Bad Saulgau ( Bekanntgabe Allgemeine Vorprüfung Kieswerk Wagenhart Bad Saulgau.pdf )