Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Flurneuorndnungsverfahren Sulzbach-Lautern ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Diese umfasst den Entfall von nicht umgesetzten Planungen im Wege- und Gewässerplan. Hierbei handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen und um keine Baumaßnahmen.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Rems-Murr-Kreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Vermessung und Flurneuordnung - FB Flurneuordnung
Stuttgarter Str. 110
71322
Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@rems-murr-kreis.de |
Telefon: | 07151 501-2100 |
Fax: | 07151 501-2011 |
URL: | https://www.rems-murr-kreis.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.05.2024 - 28.06.2024