Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), Georgstr. 4 in 26919 Brake hat mit Antrag vom 05.07.2016 gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) beim Landkreis Cloppenburg die Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für das Wasserwerk Thülsfelde, Fassungen A bis F, in einer Menge von insgesamt bis zu 14.300.000 m3/Jahr zur Aufbereitung, Fortleitung und Verwendung als Trink- und Brauchwasser im gesamten Versorgungsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde beantragt. Das Grundwasser soll dabei von vierzig Brunnen gefördert werden. Für die Bewilligung gelten die Vorschriften des Planfeststellungsverfahrens gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). In diesem ist die Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil integriert. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen
Untere Wasserbehörde (Wasserrecht)
Eschstraße 29
49661
Cloppenburg
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@lkclp.de |
Telefon: | 04471 / 15-0 |
URL: | https://lkclp.de/ |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
02.05.2024 - 02.05.2024
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
13.07.2020 - 12.08.2020