Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die InfraStruktur Neuss AöR hat mit Datum vom 18.09.2023, zuletzt ergänzt am
14.02.2024, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen
Änderung des Blockheizkraftwerks auf der Kläranlage Neuss Süd, Weckhovener
Straße 100 in 41466 Neuss gestellt.
Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
Ersatz der drei BHKW-Module durch zwei BHKW-Module mit einer
Feuerungswärmeleistung von je 0,55 MW
Errichtung einer Notstromanlage (NEA) in Containerbauweise mit einer
Feuerungswärmeleistung von 1,4 MW (Summe Notstromleistung 1.105 kW)
Errichtung eines Doppelmembrangasspeichers zur Faulgasspeicherung mit
einem Speichervolumen von ca. 1.000 m³
Bei der beantragten wesentlichen Änderung des Blockheizkraftwerks auf der
Kläranlage Neuss Süd handelt es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1, Ziffer 1.2.2.2
Spalte 2 Buchstabe „S“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 UVPG ist für das
Änderungsvorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-5301 |
Fax: | 0211 475-2790 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
10.04.2024