Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Flurneuorndnungsverfahren Sulzbach-Lautern ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Diese umfasst den Entfall von nicht umgesetzten Planungen im Wege- und Gewässerplan. Hierbei handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen und um keine Baumaßnahmen.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rems-Murr-Kreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Vermessung und Flurneuordnung - FB Flurneuordnung

Stuttgarter Str. 110
71322 Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@rems-murr-kreis.de
Telefon: 07151 501-2100
Fax: 07151 501-2011
URL: https://www.rems-murr-kreis.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2024 - 28.06.2024

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung UVP Verzicht ( öB UVP Verzicht unterschrieben mit DS.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

UVP Vorprüfung ( Ä4_Feststellung_UVP-Pflicht_Vorpruefung.rtf )