Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Erste Bioenergie Parmen GmbH, Kastanienallee 1 in 17291 Nordwestuckermark beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Raakower Weg 1 in 17291 Nordwestuckermark in der Gemarkung Parmen, Flur 2, Flurstück 167/77 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern (Az. : G05623).

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 17291 Nordwestuckermark wurde erteilt.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182

Datum der Entscheidung

14.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

G05623 - Bekanntmachung des Unterbleibens einer UVP ( G05623 - Bekanntmachung des Unterbleibens einer UVP.pdf )