Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. mit den §§ 104 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG – NRW) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG – NRW) die Feststellung des Planes für die Herstellung des Hillersees auf dem Gelände des ehemaligen Trabrennareals in Recklinghausen beantragt. Im Zuge der Umwidmung des Geländes des ehemaligen Trabrennbahnareals in Recklinghausen sieht der Masterplan im Zentrum die Herstellung eines Sees vor. Der See wird nach Westen durch private Wohnsiedlungen sowie öffentliche Einrichtungen eingefasst. Nördlich des Sees entsteht Kleingewerbe. Nach Osten schließen sich Wohnsiedlungen und Gewerbeflächen an. Nach Süden wird der See von einem Grünstreifen, der auch als Lärmschutzwall zur angrenzenden BAB A2 dienen soll, gesäumt. Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§ 2 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Recklinghausen
Ressort 70.3
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Telefon: | 02361-53-0 |
Fax: | 02361-53-3290 |
URL: | https://www.kreis-re.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.07.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.01.2022 - 17.02.2022