Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die InfraStruktur Neuss AöR hat mit Datum vom 18.09.2023, zuletzt ergänzt am
14.02.2024, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen
Änderung des Blockheizkraftwerks auf der Kläranlage Neuss Süd, Weckhovener
Straße 100 in 41466 Neuss gestellt.
Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
 Ersatz der drei BHKW-Module durch zwei BHKW-Module mit einer
Feuerungswärmeleistung von je 0,55 MW
 Errichtung einer Notstromanlage (NEA) in Containerbauweise mit einer
Feuerungswärmeleistung von 1,4 MW (Summe Notstromleistung 1.105 kW)
 Errichtung eines Doppelmembrangasspeichers zur Faulgasspeicherung mit
einem Speichervolumen von ca. 1.000 m³
Bei der beantragten wesentlichen Änderung des Blockheizkraftwerks auf der
Kläranlage Neuss Süd handelt es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1, Ziffer 1.2.2.2
Spalte 2 Buchstabe „S“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 UVPG ist für das
Änderungsvorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: 0211 475-5301
Fax: 0211 475-2790
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

10.04.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG_InfraStruktur Neuss AöR ( Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG_InfraStruktur Neuss AöR.pdf )