Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das französische Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet. Seit August 2022 sind alle Brennelemente vom Standort entfernt. Die Vorbereitungen für den Rückbau sind im Gange. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dem der Rückbau genehmigt wird. Die Erteilung dieser Genehmigung ist 2025 geplant. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt vom 25. März 2024 bis 30. April 2024. Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze handelt es sich um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention. Einwendungen können in deutscher Sprache direkt an die französischen Behörden übermittelt werden.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Kernerplatz 9
70182
Stuttgart
Postfach 103439
70029 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@um.bwl.de |
Telefon: | 0711 126-0 |
Fax: | 0711 126-2881 |
URL: | http://um.baden-wuerttemberg.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.03.2024 - 30.04.2024