Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6, 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), in 15848 Beeskow OT Radinkendorf auf den Grundstücken in der Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstücke 65 und 30 zwei Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei WKA des Typs Vestas V162 mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 166 m, zuzüglich 3 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 250 m. Die elektrische Nennleistung soll je Anlage 5,6 MW betragen. Das Vorhaben umfasst weiterhin die Fundamente, Kranstellflächen und Zuwegungen zu den WKA sowie die zeitweilige beziehungsweise dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 3. Quartal 2021 vorgesehen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag für die beiden WKA wurde geteilt. Der Antrag für die eine WKA (WKA 01) wurde unter der ursprünglichen Vorhaben-ID Süd-G00619 und der für die zweite WKA (WKA 02) unter der Vorhaben-ID Süd-G03120 weitergeführt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zusätzliche und Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Oder-Spree, untere Wasserbehörde vom 23. August 2022: Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6, 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in 15848 Beeskow OT Radinkendorf auf dem Grundstück in der Gemarkung Radinkendorf, Flur 1, Flurstück 65 sowie Flurstück 30 je eine Windkraftanlage (WKA) zu errichten und zu betreiben. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag und seine Unterlagen für die zwei WKA wurden bereits mit Bekanntmachung vom 1. Oktober 2019 in der Zeit vom 9. Oktober bis 8. November 2019 zur Einsicht ausgelegt. Das Vorhaben wird derart geändert, dass für die Fundamente der WKA vor Bauausführung baugrundverbessernde Maßnahmen erforderlich werden und dadurch wasserrechtliche Zulassungen zu koordinieren sind. Die zusätzliche Bekanntmachung bezieht sich daher auf ergänzende wasserrechtliche Antragsunterlagen für die temporäre Verrohrung des Hammerstallgrabens (betrifft die WKA Flur 1, Flurstück 65) sowie für die dauerhafte Verrohrung des Hammerstallgrabens (betrifft die WKA Flur 1, Flurstück 30) als Bestandteil der Antragsunterlagen sowie auf die für die beiden Vorhaben darüber hinaus bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Gegenstand der wasserrechtlichen Erlaubnisse ist die Materialeinbringung beim Rüttelstopfverfahren. Der Typ und die Parameter (Höhe, Rotordurchmesser, Betriebsweise, Schallleistungspegel, elektrische Nennleistung und Turm) der beiden WKA bleiben unverändert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Genehmigungen für beide WKA in 15848 Beeskow OT Radinkendorf wurden erteilt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
17.11.2023
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.09.2023
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
15.12.2022 - 15.12.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
31.08.2022 - 30.09.2022
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
29.01.2020 - 29.01.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.10.2019 - 08.11.2019