Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau der A 20 Westerstede - Drochtersen; 2. Bauabschnitt von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei

24.06.2024

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Küstenautobahn A 20 im Abschnitt 2 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei. Die Baustrecke beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann in einer relativ gestreckten Linienführung Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlichr Richtung ab. Diese Grundrichtung wird mit einer gestreckten Linienführung bis zum Bauende nach der B 437 beibehalten. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437. Das geplante Straßenverkehrsvorhaben mit einer Länge von 22,45 km stellt den 2. Bauabschnitt der geplanten ca. 120 km langen A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen dar. Für das Vorhaben besteht nach § 6 i.V.m. Nr. 14.3 "Bau einer Autobahn" der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Planfeststellungsverfahren wurde am 1. Dezember 2017 von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis einschließlich zum 7. Februar 2018 bei den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen: Gemeinde Rastede, Gemeinde Wiefelstede, Gemeinde Bad Zwischenahn, Stadt Westerstede, Gemeinde Butjadingen, Gemeinde Ovelgönne, Gemeinde Jade, Gemeinde Stadland, Stadt Brake, Stadt Elsfleth, Stadt Varel, Stadt Leer (Ostfriesland), Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen. Eingegangen sind 46 Stellungnahmen von Behörden/Trägern öffentlicher Belange und rund 450 Einwendungen Privater. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur Bearbeitung übergeben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist ab dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, hier die Niederlassung Nordwest - Außenstelle Oldenburg, Vorhabenträgerin.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 8 WEA in den Gemarkungen Niedertrebra, Schmiedehausen, Obertrebra und Flurstedt

24.06.2024

Errichtung und Betrieb von 8 WEA in den Gemarkungen Niedertrebra, Schmiedehausen, Obertrebra und Flurstedt, Typ Enercon E 175 EP 5 mit einer Nennleistung von 6 MW, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 162,0 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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