Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

BOREAS Energie GmbH - Errichtung und Betrieb von einer WEA im bestehenden Windpark „Mangelsdorf/Fischbeck“

11.06.2024

Die Firma Boreas Energie GmbH, Moritzburger Weg 67 in 01109 Dresden, hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) im bestehenden Windpark „Mangelsdorf/ Fischbeck“ gestellt. Im Ergebnis der daran anschließenden Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die zuständigen Behörden ist, dass die WEA MG 16, 18 und 19 zunächst nicht weiter bearbeitet werden, da diese außerhalb der bisher geplanten Erweiterung des Vorranggebietes Mangelsdorf / Fischbeck liegen. Gleichzeitig soll das Genehmigungsverfahren für die WEA MG 17 fortgeführt werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb von 1 WEA vom Typ Vestas V150 mit einer Gesamthöhe von 241 m (Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m) und einer Nennleistung von jeweils 4,2 MW auf den Grundstücken in der Gemarkung Mangelsdorf, Flur 1, Flurstück 17/1. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV, der Genehmigung durch die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land. Gleichzeitig handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 im Zusammenhang mit dem § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2021, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

DK0 Boden- und Bauschuttdeponie Lösau

11.06.2024

Die Unternehmensgruppe Klaus benötigt für ihren Recyclingbetrieb am Standort Lösau und weitere Recyclingaktivitäten eigene Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbare mineralische Abfälle. Der Antragsteller plant daher eine Deponie der Deponieklasse DK0 nach DepV, die auf Teilflächen des Kiestagebaus Lösau im Burgenlandkreis errichtet werden soll. Die vom Bergamt planfestgestellte Wiederverfüllung wird von der abfallrechtlichen Planfeststellung abgelöst. Die Deponie ist Bestandteil der Verfüllung und Rekultivierung der Hohlform des ehemaligen Kiestagebaustandortes Lösau, der unter Berücksichtigung des künftigen Verwendungszwecks gestaltet und wieder nutzbar gemacht werden soll. Die Grundfläche der geplanten DK0-Boden- und Bauschuttdeponie Lösau beträgt rund 9,2 ha. Für die abfallrechtliche Genehmigung der DK0-Deponie Lösau wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 35(2) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchgeführt. Dies schließt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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