Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Königsbrücker Straße (Süd) zwischen Albertplatz und Stauffenbergallee

30.05.2024

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt den grundhaften Ausbau der Königsbrücker Straße zwischen Albertplatz und Stauffenbergallee. Die Baumaßnahme liegt im Stadtgebiet der LH Dresden Neustadt. Die Äußere Neustadt ist das größte Ortsteilzentrum Dresdens, das durch eine kleinteilige, individuelle Einzelhandelsstruktur gekennzeichnet ist und eine wichtige Versorgungsfunktion für die Äußere Neustadt und die angrenzenden Stadteile sowie die Ergänzungsfunktion zur Innenstadt übernimmt. Der Königsbrücker Straße kommt als Teilzentrum dabei eine wichtige Funktion als Standort mit Einzelhandelsbesatz, insbesondere für Nahrungs- und Genussmittel sowie für den kurz- und mittelfristigen Bedarf zu. Die aus dieser Funktion abgeleiteten städtebaulichen Entwicklungsziele für das Teilzentraum Königsbrücker Straße zur Stärkung des Ortsteilzentrums Äußere Neustadt sind die weitere Schärfung des Einzelhandelsbesatzes und des Branchenprofils sowie die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten durch die gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes. Das soll durch die verkehrliche Entwicklungsziele Bereitstellung attraktiver Fuß- und Radwege, die Minimierung der Trennwirkung des Straßenraumes durch ausreichende attraktive Querungsangebote und die Bereitstellung von Kurzzeitstellplätzen unterstützt werden.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu den Vorhaben OFAD-System, Volumenoptimierung und Nachnutzung auf der Deponie Reesen

30.05.2024

Die Firma Deponie Reesen GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur wesentlichen Änderung der Deponie der Deponieklasse 1 in Reesen gestellt. Bestandteil der Änderung sind die Herstellung einer Oberflächenabdichtung, die Erhöhung des Deponievolumens sowie die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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