Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

WP Ondrup

16.04.2024

Die Bürgerwindpark Ondrup GbR, Ondrup 40, 59348 Lüdinghausen, hat mit Antrag vom 21.03.2023 eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen der Firma Nordex Typ N163/6.8 mit einer Nennleistung von 6,8 Megawatt, einer Nabenhöhe von 164 m (WEA 1 und WEA 3) bzw. 118 m (WEA 2) und einer Gesamthöhe von 245,5 m bzw. 199,5 m auf den Grundstücken Gemarkung Lüdinghausen-Kirchspiel, Flur 47, Flurstück 23 (WEA 1), Gemarkung Lüdinghausen-Seppenrade, Flur 54, Flurstück 17 (WEA 2), Flur 54, Flurstück 22 (WEA 3) beantragt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß den Vorschriften der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für das Vorhaben wird auf Antrag der Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein entsprechender UVP-Bericht wurde vorgelegt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Die drei Anlagen sollen im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden, sofern die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb erteilt wird.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

WP Ascheberg Holthoff

16.04.2024

Die Windpark Ascheberg GmbH & Co. KG, Ludgeristraße 37, 48727 Billerbeck hat mit Antrag vom 05.05.2022, eingegangen beim Kreis Coesfeld am 19.04.2023, eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen der Firma Nordex beantragt. Bei drei Anlagen handelt es sich um Typ N 163. Hiervon haben zwei Anlagen eine Nennleistung von 6,8 Megawatt und eine Nabenhöhe von 164 Meter. Die dritte Anlage hat eine Nennleistung von 5,7 Megawatt und eine Nabenhöhe von 118 Meter. Die vierte Anlage ist von Typ N 149, hat eine Nabenhöhe von 125,4 Meter und eine Nennleistung von 5,7 Megawatt. Die Windanlagen sollen in der Gemeinde Ascheberg auf den Grundstücken Gemarkung Ascheberg, Flur 52, Flurstücke 5 (WEA 1), 8 (WEA 2), 11 (WEA 3) und Flur 53, Flurstück 20 (WEA 4) errichtet werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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