Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 74746 Höpfingen (HÖP-1 und HÖP-2) durch die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG

31.10.2024

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bau-land Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Windpark Altheim III / Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 74731 Walldürn-Altheim (WKA 1, 2a, 3, 12a, 14) durch die Windenergie S&H GmbH

31.10.2024

Die Windenergie S&H GmbH, Talmühle 1, 74722 Buchen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Altheim III“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen in der Gemeinde Walldürn, Gemarkung Altheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • Vier Windkraftanlagen auf dem Flurstück mit der Nummer 18584, Gemarkung Alt-heim • Eine Windkraftanlage auf dem Flurstück mit der Nummer 18301, Gemarkung Alt-heim. Die Standorte befinden sich in den Distrikten „Bodenwald“ und „Kalter Berg“ in un-mittelbarer Nähe des Windparks „Großer Wald“ in Buchen-Hettingen/Rinschheim, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark Altheim III liegt somit zwischen den Ortsteilen Altheim (Walldürn), Rinschheim (Buchen), Hettingen (Buchen), Hainstadt (Buchen), Walldürn, Waldstetten (Höpfingen) sowie Erfeld (Hardheim) und Gerichtstetten (Hardheim). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 weisen eine Nabenhöhe von 166,6 m, einen Rotor-durchmesser von 160,0 m, eine Gesamthöhe von 246,6 m und eine Nennleistung von 5,56 MW je Anlage auf. Die Windenergie S&H GmbH hat nach § 7 Abs. 3 UVPG (Umweltverträglichkeitsprü-fungsgesetz) am 09.06.2020 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.07.2020 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Scoping-Verfahren, das der Besprechung über den Untersuchungsrahmen, die Methoden sowie den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung dient, und die Vorantragskonferenz zur Klärung des rechtlichen Rahmens für das Genehmi-gungsverfahren und der erforderlichen Unterlagen wurden gemeinsam durchge-führt und erfolgten bedingt durch Corona schriftlich bzw. elektronisch. Die zu beteiligenden Behörden, die Standort- und Nachbargemeinden sowie die nach § 3 Um-weltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbände erhielten dabei die Gele-genheit, bis zum 27.10.2020 Stellung zu nehmen. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Website zur Informati-on und Kontaktaufnahme eingerichtet. Zudem fand am 17.04.2021 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Einreichung des Antrags zur Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die oben genannten Anlagen erfolgte am 31.08.2023. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehör-de nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 11.10.2023 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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