Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Langenstriegis und Bockendorf

30.05.2024

Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen vom Typ Vensys 170 mit einer elektrischen Leistung von jeweils 5,8 MW und einer Gesamthöhe von 245 m

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Neile in der Ortschaft Neuwallmoden

30.05.2024

Der Wasserverband Harz-Heide hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar. Der Planungsraum befindet sich in der Ortschaft Neuwallmoden nördlich der Ortschaft Lutter am Barenberge in der Stadt Langelsheim im Landkreis Goslar. Bei den Hochwasserereignissen in der Neile in den Jahren 1998, 2002, 2007, 2013, 2016, 2017, 2018 und zuletzt 2020 zeigte sich, dass bei Starkregenereignissen insbesondere die Ortschaft Neuwallmoden gefährdet ist, überschwemmt zu werden. Durch die beantragte Maßnahme soll die Neile in der Ortschaft Neuwallmoden auf einer Länge von ca. 300 Metern durch die Errichtung von Hochwasserbermen ökologisch aufgeweitet werden. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Verfahren sind in den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Für das Vorhaben ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG beantragt worden. Dass die allgemeine Vorprüfung entfällt, wurde als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Vorhaben nach § 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht. Die Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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