Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Wiederherstellung der Hochwasserschutzfunktion des Wehres bei Wehningen - Ersatzneubau der Hochwasserschutz- und Wehranlage mit Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Ersatzneubau der Straßenbrücke im Zuge der B 195 -

29.04.2024

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser-wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg - Geschäftsbereich 1, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2d, 21339 Lüneburg, hat mit Schreiben vom 07.09.2023 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. den §§ 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sowie § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung beantragt. Die beantragte wasserbauliche Anlage ist im Bestand mit der Straßenbrücke in einem Bau-werk untrennbar miteinander verbunden, somit beeinflussen sich die Baumaßnahmen der Wehr- und Hochwasserschutzanlage und der Straßenbrücke gegenseitig und sind daher gem. § 78 VwVfG in einem Planfeststellungsverfahren zusammenzufassen. Die wasserwirtschaftlichen Anlagenteile berühren einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Beziehungen, weshalb sich Zuständigkeit und Verfahren nach den entsprechenden wasserrechtlichen Rechtsvorschriften richtet. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist mithin gem. § 78 VwVfG, § 129 Abs. 1 Nr. 1 NWG i. V. m. § 1 Nr. 6 lit. a), bb) ZustVO-Wasser der NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6 - wasserwirtschaftliche Zulassungen, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Das im Jahr 1974 errichtete Wehr Wehningen reguliert einerseits den Wasserstand in der Löcknitz, andererseits hat die Anlage die Aufgabe, das stromaufwärts bis nach Brandenburg reichende Einzugsgebiet der Löcknitz vor Elbe-Hochwässern zu schützen. Eine in die Anlage integrierte Brückenplatte überführt die Bundesstraße B 195 über die Löcknitz. Das Elbehochwasser im Jahr 2013 wies Wasserstände auf, die im Bereich der Wehranlage Wehningen in der Vergangenheit noch nicht vorgekommen sind. Der Bemessungswasserstand des Wehres wurde dabei deutlich überschritten. Durch kurzfristig eingeleitete Havarie-Sicherungsmaßnahmen konnten eine Überströmung des Wehres und das Totalversagen der Anlage verhindert werden. Die Verschlussbauteile und deren Auflager wurden jedoch z. T. stark beschädigt. Die Wehranlage Wehningen soll so umgebaut werden, dass die bestehenden Schäden beseitigt werden und die Anlage an den aktuellen Bemessungswasserstand sowie die aktuellen rechtlichen technischen Anforderungen angepasst wird (z. B. Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der doppelten Deichsicherheit, u. a.). Als Vorzugsvariante wurde die Herstellung von zwei getrennten Bauwerken für den Hochwasserschutz und die Wehranlage erarbeitet. Hierbei ist oberstrom der Brücke der B 195 das Wehr mit der Fischaufstiegsanlage und unterstrom die Hochwasserschutzanlage vorgesehen. Aufgrund einer Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion im Überbau der Bestandsbrücke ist deren Instandsetzung erforderlich. Während der Straßensperrung infolge der Baumaßnahmen an der Brücke wird der Ver-kehr der B 195 über eine Behelfsumfahrung geleitet. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind neben Kohärenzsicherungsmaßnahmen auch Ausgleichs- und Er-satzmaßnahmen zu leisten. Der Planungsraum befindet sich südöstlich der Ortschaft Wehningen in der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg, Niedersachsen. Im Nordwesten wird der Planungsraum durch den Schlosspark Wehningen begrenzt, im Norden von dem höher gelegenen Gelände oberhalb der Löcknitz-Verwallung, im Osten von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern nahe der Ortschaft Rüterberg und südwestlich durch die Elbe. Das Vorhaben wirkt sich insgesamt im Bereich Amt Neuhaus und Amt Dömitz-Malliß aus. Von dem Vorhaben können Grundstücke in den u. g. Kommunen, in denen die Planunterlagen ausgelegt werden, betroffen sein. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Be-reich (Natura 2000-Gebiete, Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue). Daher hat sich der Vorhabenträger dazu entschieden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 11.10.2023 bis 10.11.2023 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Amt Neuhaus und beim Amt Dömitz-Malliß zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 11.12.2023 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin bzw. der noch durchzuführenden Online-Konsultation (gem. § 5 PlanSiG) ausgewertet. Aufgrund § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG wird nunmehr eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen der Träger des Vorhabens. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 08.05.2024 bis zum 28.05.2024 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28.05.2024 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Online-Konsultation anfordern. Über die Online-Konsultation wurde mit gemeinsamer ortsüblicher Bekanntmachung der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Amt Dömitz-Malliß informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie sich unterhalb dieses Textes herunterladen. Ebenso stehen weiterhin die Planunterlagen zum Herunterladen unterhalb dieses Textes zur Verfügung.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Kiesabbauerweiterung der Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG am Standort Pfullendorf-Otterswang

29.04.2024

Die Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splittwerke, Uferweg 25, 88512 Men-gen-Rulfingen, beabsichtigt eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Otterswang in östlicher Richtung. Die Erweiterungsfläche wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhabengebiet beläuft sich auf eine Fläche von ca. 15,5 ha. Auf dem Abbaugebiet mit einer Fläche von ca. 14,3 ha sieht die Konzeption der Vorhabenträgerin Trocken- und teilweisen Nassabbau vor. Nach Beendigung des Abbaus im geplanten Erweiterungsgebiet soll der Abbau im aktuellen Abbaugebiet weitergeführt werden. Das Abbauvolumen soll ca. 1.977.000 m3 im Trockenabbau und ca. 681.000 m3 im temporären Nassabbau, insgesamt also ca. 2.658.000 m3 betragen. Abbau und Rekultivierung sollen wie bislang abschnittsweise (drei Abbauabschnitte) und sukzessive durchgeführt werden und etwa 15 Jahre sowie weitere drei Jahre Endrekultivierungszeit in Anspruch nehmen. Die bestehenden Betriebsanlagen sind genehmigt und sollen weiter genutzt werden. Der Transport des Rohmaterials zu den Aufbereitungsanlagen soll über ein Förderband erfolgen. Der außerbetriebliche Transport soll wie bisher durch LKW überwiegend über die Kiestransportstraße Richtung Glashütte nach Osten und zur L 456 Richtung Pfullendorf nach Süden sowie Richtung Krauchenwies Richtung Norden erfolgen. Im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ liegt die Vorhabenfläche teilweise in einem Sicherungsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und einer „weisen Fläche“. Im Regionalplanentwurf ist die Erweiterungsfläche als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen. Daher war zunächst ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen durchzuführen. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2020 (Az.: 21-10a/2437.3/Otterswang) hat das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Raumordnungsbehörde unter Ziffer 1 des Tenors der raumordnerischen Beurteilung festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben der Vorhabenträgerin unter bestimmten Nebenbestimmungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die Zulassung des Vorhabens erfordert ein bau- und naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde. Gemäß § 13 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) hat die Genehmigungsbehörde vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über Inhalt und Umfang der gemäß §§ 7 Abs. 3, 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beizubringenden Unterlagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens durchzuführen. Mit der Unterrichtung werden entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen festgelegt. Das Vorhabengebiet wurde bereits im Raumordnungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Ziel dieses Scopingverfahrens soll nun sein, die bisherigen Erkenntnisse und Informationen zu bündeln und durch weitere Untersuchungen gemäß dem Scopingpapier der Firma Planstatt Senner abzurunden. Zur Festlegung der Inhalte dieser Unterrichtung gibt die Genehmigungsbehörde der Vorhabenträgerin und den zu beteiligenden Behörden nach § 13 Abs. 3 UVwG Gelegenheit zu einer Besprechung, die sich auch auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken soll. Die aktuelle Vorhabensplanung, die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Raumordnungsverfahrens und die Ergänzungsvorschläge des Scopingspapiers sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden sodann beim Scopingtermin im Landratsamt Sigmaringen am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021, um 09:30 Uhr im Besprechungszimmer 1108 A - 1110 C vorgestellt und erörtert.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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