Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Jühnde

18.04.2024

Die NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 und einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101. Die Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 haben einen Rotordurchmesser von 115 m, eine Nabenhöhe von 149 m und eine Gesamthöhe über Grund von 206,83 m mit einer Nennleistung von 3 MW je Windenergieanlage. Die Windenergieanlage des Typs Enercon E-101 hat einen Rotordurchmesser von 101 m, eine Nabenhöhe von 135 m und eine Gesamthöhe über Grund von 185,90 m mit einer Nennleistung von 3,05 MW. Standort des geplanten Vorhabens ist die Gemarkung Jühnde, Flur 4, Flurstücke 22/1 und 20/2, sowie Flur 5, Flurstücke 25/6, 25/5 und 25/4. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird darauf hingewiesen, dass für den oben beschriebenen Antrag bereits zwei immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigungen mit Datum vom 14.10.2016 und 23.12.2016 ohne eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurden. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht nunmehr jedoch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Windpark Müden (Aller)

18.04.2024

Die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen beabsichtigt, in der Gemarkung Müden (Aller) (Flur 29, Flurstücke 1, 2, 7/1, 7/2, 13, 14, 24, 25 und 29; Flur 30, Flurstücke 1/3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 15, 17 und 18; Flur 31, Flurstücke 15, 16, 17 und 19 und Flur 34, Flurstücke 3, 8, 9, 10, 12/3, 12/4, 13, 15, 16 und 27) sowie der Gemarkung Hahnenhorn (Flur 2, Flurstücke 16 und 17/2) elf Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 mit Nabenhöhe von 105 m zzgl. Fundamenterhöhung vom 3 m, Rotordurchmesser von 150 m, Gesamthöhe von 183 m sowie einer jeweiligen Nennleistung von 6 MW zu errichten und zu betreiben. Die vorgenannte Anlage (Windpark Müden (Aller)) bedarf der Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 10 Bundes Immissionsschutzgesetz. Gemäß Nr. 8.1 a) der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz ist der Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, die zuständige Genehmigungsbehörde.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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