Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 17 Windkraftanlagen in Erndtebrück und Bad Berleburg (WestfalenWind "Verfahren 2")

22.05.2024

Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6 in 33100 Pa-derborn, hat mit Datum vom 27.10.2022 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 27.10.2022), die Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 17 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Gemeinde Erndtebrück und der Stadt Bad Berleburg, beantragt. Die Antragstellerin hat die sieben Antragspakete Antragspaket Gutes Wasser Süd (Az.: 70.1-970.0019/22/1.6.2), Antragspaket Womelsdorf (Az.: 70.1-970.0020/22/1.6.2), Antragspaket Elstrauch (Az.: 70.1-970.0021/22/1.6.2), Antragspaket Homburg (Az.: 70.1-970.0022/22/1.6.2), Antragspaket Neujagen (Az.: 70.1-970.0023/22/1.6.2), Antragspaket Rentmeisterskopf (Az.: 70.1-970.0024/22/1.6.2) und Antragspaket Wingeshausen (Az.: 70.1-970.0025/22/1.6.2) bei der Genehmigungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein mit o.g. Datum und den jeweiligen Aktenzeichen eingereicht. Aufgrund der Verwaltungseffizienz, den umwelt-rechtlichen Wechselwirkungen der einzelnen Antragspakete zueinander sowie zum besseren Verständnis für die Öffentlichkeit hat die Genehmigungsbehörde des Kreises Sie-gen-Wittgenstein entschieden, die Verfahrenspakete für den Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu bündeln. Das somit beantragte Gesamt-Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 17 Windkraftanlagen des Fabrikats Siemens Gamesa, Typ SG 6.6-170 (Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) mit den jeweiligen Abmessungen o Nabenhöhe: 165,00 m über Grund o Gesamthöhe: 250,00 m o Rotor-Durchmesser: 170,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von jeweils max. 6.600 kW in den Gemeinden Erndtebrück und Bad Berleburg mit folgende Gemarkungen, Fluren und Flurstücken: Antragspaket Gutes Wasser Süd: 1) WEA 1: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Birkelbach, Flur: 3, Flurstück: 16 2) WEA 2: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Birkelbach, Flur: 3, Flurstück: 16 Antragspaket Womelsdorf: 3) WEA 1: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Womelsdorf, Flur: 1, Flurstück: 12 4) WEA 2: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Womelsdorf, Flur: 1, Flurstück: 13 5) WEA 3: 57339 Erndtebrück, Gemarkung: Womelsdorf, Flur: 1, Flurstück: 14 Antragspaket Elstrauch: 6) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Schüllar, Flur: 2, Flurstück: 16 7) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Schüllar, Flur: 3, Flurstück: 62 8) WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Schüllar, Flur: 10, Flurstück: 115 Antragspaket Homburg: 9) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Girkhausen, Flur: 11, Flurstück: 9 10) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Girkhausen, Flur: 11, Flurstück: 43 11) WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Girkhausen, Flur: 11, Flurstück: 46 12) WEA 4: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wemlinghausen, Flur: 6, Flurstück: 23 Antragspaket Neujagen: 13) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wemlinghausen, Flur: 10, Flurstück: 48 Antragspaket Rentmeisterskopf: 14) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Bad Berleburg, Flur: 15, Flurstück: 42 15) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Bad Berleburg, Flur: 15, Flurstück: 21 Antragspaket Wingeshausen: 16) WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wingeshausen, Flur: 23, Flurstück: 31 17) WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Wingeshausen, Flur: 23, Flurstück: 31 2. die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie Montage- und Lagerflächen an den o.g. Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (G) des Anhangs 1 der Ver-ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für die Vorhaben besteht hier aufgrund der Kumulation der einzelnen Antragspakete nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Das Vorhaben mit den einzelnen Antragspaketen bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage des Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen

22.05.2024

Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (ZV RBB) plant am Standort Musberger Sträßle 11 in 71032 Böblingen die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA). In dieser Anlage sollen mechanisch entwässerte Klärschlämme kommunaler Herkunft thermisch verwertet werden. Die KSVA hat eine spezifische Durchsatzleistung von 4,5 Mg TR/h und eine Feuerungswärmeleistung von 11,2 MW. Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2027 vorgesehen.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
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Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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