Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig - Umspannanlage Wengerohr

23.04.2024

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig – Umspannanlage Wengerohr sowie zur Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie zur Anpassung zu- und abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromleitungen. Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Neben der Amprion GmbH sind die DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main, und die Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, Trägerinnen des Vorhabens. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden. Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem (Bl. 4225) im Abschnitt von Mast Nr. 57 der Bl. 4225 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 3/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 47 km, b) Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt von Mast Nr. 334 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 245 (Pkt. Melchhof) durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie durch abschnittsweise Nutzung als 110-kV-Bahnstromleitung; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 11, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 36,7 km, c) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Anschluss Wengerohr (Bl. 4235); Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 64, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Länge ca. 0,9 km, d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Spangdahlem (Bl. 0785) im Abschnitt zwischen dem Masten Nr. 1 der Bl. 4235 und dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Länge ca. 0,3 km, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Morbach (Bl. 0748) im Abschnitt zwischen dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr und dem Masten Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 1,1 km, f) Änderung und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitungen Bengel – Koblenz (Bahnstromleitung [BL] 596) sowie Bengel – Karthaus (BL 498) durch Errichtung des Kreuzungsmastes Nr. 1N auf Flurstück Nr. 224, Flur 10, Gemarkung Bengel, g) Neubau und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitung Bengel – Koblenz (BL 596) im Abschnitt vom geplanten Masten Nr. 6N der BL 596 bis zum Masten Nr. 245 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 119, Flur 10, Gemarkung Bengel, Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,5 km, h) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Pillig – Maifeld (Bl. 1151) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1151 und Mast Nr. 334 der Bl. 0770; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 11/3 und Nr. 12/3, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Länge ca. 0,3 km, i) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Müden (Bl. 0771) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 26 der Bl. 0771 und Mast Nr. 329 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 94, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 12, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Länge ca. 0,3 km j) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Fankel (Bl. 0783) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 0783 und Mast Nr. 275A der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 11, Flur 2, Gemarkung Dohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 34, Flur 5, Gemarkung Dohr; Länge ca. 0,7 km, k) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Bengel – Pünderich (Bl. 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1024 und dem geplanten Masten Nr. 139 der Bl. 4225; Anfangs- und Endpunkt befinden sich auf Flurstück Nr. 1/3, Flur 4, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,1 km, l) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Laufeld – Pkt. Lüxem (Bl. 1081) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 1081 und dem geplanten Masten Nr. 170 der Bl. 4225; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 50 und 51, Flur 4, Gemarkung Dorf, Endpunkt ist Flurstück Nr. 53, Flur 4, Gemarkung Dorf; Länge ca. 0,1 km. Auf den Mastgestängen der Bl. 4225 sollen im zweiten Planfeststellungsabschnitt neben zwei 380-kV-Stromkreisen der Amprion GmbH je nach Unterabschnitt entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise (Betriebsfrequenz 16,7 Hertz) der DB Energie GmbH oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung (Betriebsfrequenz 50 Hertz) der Westnetz GmbH mitgeführt werden. Auf den Masten der Bl. 2409 werden im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof je nach Unterabschnitt ebenfalls entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung geführt. Eine schematische Übersicht hierzu ist in Anlage 1.1 der Planunterlagen enthalten. Neben den unter den Buchstaben a) bis l) aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Freileitungsprovisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln, dauerhafte Anpassung von Wegeverläufen]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Mayen-Koblenz, Verbandsgemeinde Maifeld: Ortsgemeinde Pillig Landkreis Cochem-Zell, Verbandsgemeinde Kaisersesch: Ortsgemeinden Möntenich, Brohl, Forst, Binningen, Dünfus, Illerich, Landkern; Verbandsgemeinde Cochem: Ortsgemeinden Wirfus, Klotten, Greimersburg, Faid, Dohr, Ediger-Eller, Bremm sowie die Stadt Cochem; Verbandsgemeinde Ulmen: Ortsgemeinde Beuren Landkreis Bernkastel-Wittlich, Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinden Bengel, Reil, Hontheim, Kinderbeuren, Bausendorf; Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues: Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Ürzig; Stadt Wittlich; Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Ortsgemeinde Altrich

Verkehrsvorhaben
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Neubau und Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Punkt Niederhausen (Bauleitnummer [Bl.] 1381), Abschnitt zwischen der Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein und der UA Waldböckelheim

23.04.2024

Die Firma Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102). Die zu ersetzende Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Pkt. Niederhausen ist ca. 44,4 km lang und erhält künftig die Bezeichnung „110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381)“. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Punkt (Pkt.) Niederhausen (BI. 1381) im Abschnitt Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim. Der Antrag auf Planfeststellung in Gestalt der 1. Planänderung umfasst im Einzelnen folgende Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1175 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 39/3, Flur 67, Gemarkung Idar-Oberstein; Endpunkt ist Mast Nr. 123 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 150/4, Flur 30, Gemarkung Waldböckelheim; Länge: 38 km; Neubau von 122 Masten, b) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 164 der BI. 0102 und Mast Nr. 174 der BI. 0102; Länge 3,5 km; Rückbau von 12 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG) und c) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 28 der BI. 0102 und Mast Nr. 162 der BI. 0102; Länge 34,5 km; Rückbau von 135 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den zuvor genannten Leitungsneubauten sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen dienen, Gegenstand des Antrags (z.B. Änderungen an-grenzender Leitungen zwecks Netzanbindung der neuen Freileitungen, Sicherung und Anlage von Zuwegungen, Anlage von Bau- und Lagerflächen). Der ca. 38 km lange Ersatzneubau der 110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Pkt. Niederhausen (BI. 1381), Abschnitt UA Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim, befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein sowie auf Bereichen der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirn-Land, Nahe-Glan und Rüdesheim-Nahe. Die Maßnahme umfasst den Neubau von insgesamt 122 Masten. Im Gegenzug werden insgesamt 147 Masten zurückgebaut.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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