Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Errichtung und Betrieb von insgesamt einer Windenergieanlage auf dem Gebiet der Stadt Warstein-Belecke (Gemarkung Belecke, Flur 3, Flurstücke 336, 426 und 427), Az.: 20230803

26.04.2024

Die Firma Naturavis Haar GmbH & Co. KG, Kreuzstraße 3 in 59609 Anröchte-Effeln hat mit einem Antrag vom 28.11.2023, eingegangen am 28.11.2023 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA 1: Wa036) auf dem Gebiet der Stadt Warstein beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 1: Wa036) Enercon E-82 E2 mit je einem Rotordurchmesser von 82,00 m, einer Nennleistung von 2.300 kW, einer Nabenhöhe von 84,58 m und einer Gesamthöhe von 125,58 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen im Windpark „Effeln-Süd“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Stadt Rüthen – "Spitze Warte“ (WEA 3: Ru054 - Gemarkung Kellinghausen, und WEA 4: Ru055 - Gemarkung Rüthen), Az.: 20230516 (Hauptaktenzeichen)

26.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Windpark Spitze Warte GmbH & Co KG, Am Papenweg 15 in 59602 Rüthen hat mit zwei Anträgen vom 12.07.2023, eingegangen am 27.04.2023 jeweils eine Genehmigung gem. § 16 b BImSchG für insgesamt zwei Windenergieanlage (WEA 3: Ru054 – WEA 4: Ru055) auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Rüthen beantragt: Aktenzeichen Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) 20230516 Ru054 Kellinghausen 3 39 20230517 Ru055 Rüthen 4 64 Gegenstand der Anräge ist die Errichtung und der Betrieb von je einer Windenergieanlage (WEA 3: Ru054 – WEA 4: Ru055) Enercon E-138 EP3 mit je einem Rotordurchmesser von 138,25 m, einer Nennleistung von 4.260 kW, einer Nabenhöhe von 160,00 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m. Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt 16 bestehenden Windenergieanlagen (s. Amtsblattmitteilung). Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit zwei weite-ren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Spitze Warte“ unter die Nr. 1.6.3 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die in Spalte 2 mit einem „S“ gekennzeich-net ist. Daraus folgt, dass es sich um Anlagen handelt, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls erfolgen muss. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde er-achtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprü-fung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt ge-macht.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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