Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

JUWI GmbH: Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Wörth am Main

03.06.2024

Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in 63911 Wörth am Main. Hierzu hat die JUWI GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ GE5.5-158 mit einer Nennleistung von je 5,5 Megawatt (MW) gestellt. Die Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 150 m und einen Rotordurchmesser von 158 m, die Gesamthöhe erreicht 229 m über Geländeoberkante. Sie sollen auf folgenden Grundstücken errichtet und betrieben werden: WEA Stadt Gemarkung Flurstück 01 Wörth am Main Flurstück 6879 02 Wörth am Main Flurstück 6903 03 Wörth am Main Flurstück 6899 04 Wörth am Main Flurstück 6899 05 Wörth am Main Flurstück 6897 Die Windenergieanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung im Jahr 2026 errichtet und im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg. Nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV) war für dieses Vorhaben zu prüfen, ob Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Der Vorhabenträger hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt und die zuständige Behörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Somit besteht für das Vorhaben nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Neubau S 84 Niederwartha - Meißen BA 2.2 und BA 3

03.06.2024

Der Neubau der S 84 Niederwartha - Meißen, BA 2.2 und BA 3 ist Bestandteil des Gesamtvorhabens Neubau der Elbtalstraße S 84 zwischen Dresden und Meißen. Die geplanten Bauabschnitte 2.2 und 3 führen durch die Ortslagen der Großen Kreisstadt Coswig und der Großen Kreisstadt Radebeul. Sie beinhalten den Straßenabschnitt zwischen dem Anschluss an die Köhlerstraße (K 8015 alt) und dem Anschluss an den BA 2.1 am planfreien Knotenpunkt Naundorfer Straße/Querspange Radebeul.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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