Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ersatzneubau Ostbayernring Abschnitt Regierungsbezirksgrenze Opf/Ofr - Etzenricht (Ltg. B160)

05.06.2024

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat mit Schreiben vom 28.11.2018 die Planfeststellung für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen der Regierungsbezirksgrenze zu Oberfranken im Markt Konnersreuth und dem Umspannwerk Etzenricht bei der Regierung der Oberpfalz beantragt. Das Vorhaben ist nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) planfeststellungspflichtig. Für das Verfahren gilt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Ostbayernring ist eine insgesamt rund 185 Kilometer lange Stromtrasse, die vom Umspannwerk Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über die Umspannwerke Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in die Oberpfalz führt. Die Leitung wurde in den 1970er Jahren in Betrieb genommen und ist mit einem 220 kV- und einem 380 kV-Stromkreis bestückt. Der geplante Ersatzneubau wird zwei 380 kV-Stromkreise tragen und zudem überwiegend 110 kV-Leitungen der Bayernwerk Netz GmbH im Gestänge mitführen. Der Ostbayernring ist als reine Freileitung geplant. Der vorliegende etwa 52,2 km lange Planungsabschnitt B-Süd führt von der Regierungsbezirksgrenze zu Oberfranken im Markt Konnersreuth bis zum Umspannwerk Etzenricht und verläuft dabei überwiegend parallel in enger Anlehnung an die Bestandstrasse oder die Bundesautobahn A 93. Insgesamt werden in diesem Abschnitt 149 Maste neu errichtet, die zwischen 28 und 89 m hoch sind. Die Bestandsleitung wird nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus vollständig zurückgebaut werden. Der Rückbau der alten Fundamente der 122 Maste soll nach den Unterlagen bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von typischerweise 1,20 m unter Erdoberkante erfolgen.

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Zulassungsverfahren

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05.06.2024

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Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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