Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

B 257 - Neubau einer kreuzungsfreien Anschlussstelle westlich von Messerich an die K 23

28.03.2024

Die Bundesstraße 257 (B 257) ist die überregionale Süd-Nord-Verbindung zwischen Echternach an der Sauer (Deutsch- luxemburgische Grenze) und der B 51 bei Bitburg bzw. dem Nürburgring. Sie tangiert die Orte Irrel, Alsdorf, Wolsfeld und führt im weiteren Verlauf durch Bitburg, Badem, Meisburg und Daun. Die Neubau- bzw. Ausbaustrecke der B 257 AS Messerich beginnt ca. 500 m vor dem derzeitigen höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 östlich von Messerich aus Richtung Bitburg kommend in Höhe des Gewerbegebietes Messerich mit Bau-Km 0+000,000 und endet nach ca. 850 m in Fahrtrichtung Echternach ca. 125 Meter vor dem ebenfalls höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 „Bergstraße“ südlich der Ortslage Messerich. Die Planung beinhaltet den kreuzungsfreien Neubau der Anschlussstelle Messerich Ost an die K 23 durch den Bau eines Überführungsbauwerkes B 257/ K 23 bei Bau-km 0+359. Mit der vorliegenden Planung werden zwei bisher höhengleiche Kreuzungen an einem Punkt zusammengefasst und künftig höhenfrei ausgebildet. Der neue KVP Messerich - Ost bündelt mehrere Äste des bestehenden (K 23/Gewerbegebiet Messerich) und künftigen Straßennetzes (K 23 neu/ B 257 Rampen), die aufgrund der Schließung der höhengleichen Einmündung der K 23 „Bergstraße“/B 257 südlich der Ortslage Messerich und des höhenfreien Umbaus der weiteren Einmündung der K 23 in Höhe Gewerbegebiet Messerich neu geordnet werden müssen. Nach Fertigstellung der neuen „AS Messerich“ entfallen die vorhandenen Einmündungen der K 23 aus Richtung Niederstedem und der Gemeindestraße „Am Gewerbegebiet“ Messerich bei Bau-Km 0+490 sowie der K 23 „Bergstraße“ südlich von Messerich bei Bau-Km 0+985. Der neue KVP Messerich - West bündelt die künftige Gemeindestraße (ehemalige K 23), die K 23 „Bergstraße“ aus dem Bereich der Ortslage Messerich und den Neuanschluss eines geplanten Baugebietes der Gemeinde Messerich in Höhe des Nimstalradweges. Bedingt durch die Schließung und Umgestaltung der beiden Einmündungen der B 257/ K 23 muss von Bau-km 0+055 bis 0+ 340 ein neuer Verbindungsast der K 23 (neu) zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen gebaut werden. Die beiden Planungsmaßnahmen „Rückbau der Einmündung K 23 „Bergstraße“/ B 257 bei Bau-km 0+970 mit Neuanschluss der K 23 über die KVPs Ost und West“ und „Umbau der höhengleichen Kreuzung der K 23 aus Richtung Gewerbegebiet Messerich und K 23 aus Richtung Niederstedem zu einem höhenfreien Knotenpunkt” beruhen auf einer Planungskonzeption und sind Folgemaßnahmen aus den geplanten Änderungen der Einmündungen K 23/B 257 in Höhe Messerich und B257/K23/Gemeindestraße in Höhe Niederstedem/Gewerbegebiet Messerich. Ebenfalls daraus resultiert die Neuanbindung der „Burgstraße“ der Ortslage Niederstedem (Baukm 0+000 bis 0+173) und des dortigen Wirtschaftsweges an den künftigen kreuzungsfreien Knotenpunkt B 257/K 23. Die Lage der neuen Anschlussstelle ist durch die vorh. Zwangspunkte Trasse der K 23, Ortslagen Messerich und Niederstedem, vorh. Kapelle (Bau-km 0+505 rechts) sowie der Topographie weitgehend vorgegeben. Die gewählte Knotenpunktform mit Parallelrampen, die dicht an die B 257 angelegt sind, ist hinsichtlich ihrer Geländeinanspruchnahme als sehr flächensparend anzusehen -im Gegensatz zu möglichen Kleeblattvarianten.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Jühnde

28.03.2024

Die NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 und einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101. Die Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 haben einen Rotordurchmesser von 115 m, eine Nabenhöhe von 149 m und eine Gesamthöhe über Grund von 206,83 m mit einer Nennleistung von 3 MW je Windenergieanlage. Die Windenergieanlage des Typs Enercon E-101 hat einen Rotordurchmesser von 101 m, eine Nabenhöhe von 135 m und eine Gesamthöhe über Grund von 185,90 m mit einer Nennleistung von 3,05 MW. Standort des geplanten Vorhabens ist die Gemarkung Jühnde, Flur 4, Flurstücke 22/1 und 20/2, sowie Flur 5, Flurstücke 25/6, 25/5 und 25/4. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird darauf hingewiesen, dass für den oben beschriebenen Antrag bereits zwei immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigungen mit Datum vom 14.10.2016 und 23.12.2016 ohne eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurden. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht nunmehr jedoch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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