Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Steinheim Rolfzen GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in 32839 Steinheim

25.04.2024

Die Windpark Steinheim Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs V172-7.2 mit einer Nennleistung von 7.200 kW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 1: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstück 6 (NH: 199 m) WEA 2: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstücke 6, 16, 17, 124; Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 124 – 128 (NH: 199 m) WEA 3: Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 126 – 128 (NH: 175 m) WEA 4: Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 148, 149 (NH: 199 m) Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 13.10.2023 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG der GreenSteel Projekt GmbH auf Errichtung und Betrieb eines Elektrolichtbogens am Standort der Saarstahl AG in Völklingen

25.04.2024

Die GreenSteel Projekt GmbH hat beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes gemäß § 4 BImSchG die Genehmigung beantragt, auf dem Betriebsgelände der Saarstahl AG in Völklingen einen Elektrolichtbogenofen zum Erschmelzen von Stahl mit einer Schmelzkapazität von 270 Tonnen je Stunde zu errichten und zu betreiben.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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