Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Dritte Planänderung zur Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt - Kühmoos – Änderung der Phasenlage auf den 380-kV-Stromkreisen Weinstraße Ost und West der Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bauleitnummer (Bl.) 4567, Abschnitt Abzweig Mutterstadt – Umspannanlage (UA) Maximiliansau

16.04.2024

Aufgrund von festgestellten unzulässigen Beeinflussungen der auf der Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, Abschnitt Abzweig Mutterstadt – Umspannanlage (UA) Maximiliansau teilweise mitgeführten 110-kV-Stromkreise der Pfalzwerke Netz AG und zur Sicherstellung des Eigenschutzes der 220-kV- und 380-kV-Stromkreise der Amprion GmbH ist ab Mast Nr. 136 der Bl. 4567 bis zu den Anlagenportalen der UA Maximiliansau eine Verdrillung der Phasenlagen der beiden 380-kV-Stromkreise Weinstraße Ost und West notwendig. Dafür werden an den Masten 136 und 158 die Phasenlagen gedreht (vgl. Anlage 10.1 der Planunterlagen zur dritten Planänderung). Die Strecke zwischen Mast 136 und Mast 158 beträgt ca. 7,7 km, zwischen Mast 158 und den Anlagenportalen der UA Maximiliansau ca. 7,8 km. Somit beträgt die Strecke zwischen Mast 136 und der UA Maximiliansau insgesamt ca. 15,5 km. Die geänderten Phasenlagen sind weiterhin im Sinne der 26. BImSchVVwV minimiert und alle Anforderungen der 26. BImSchV werden sicher eingehalten. Die Planänderung betrifft das Gebiet folgender Kommunen: - Landkreis Germersheim - Stadt Wörth am Rhein - Verbandsgemeinde Jockgrim: Ortsgemeinde Jockgrim

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Windpark Altheim III / Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 74731 Walldürn-Altheim (WKA 1, 2a, 3, 12a, 14) durch die Windenergie S&H GmbH

16.04.2024

Die Windenergie S&H GmbH, Talmühle 1, 74722 Buchen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Altheim III“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen in der Gemeinde Walldürn, Gemarkung Altheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • Vier Windkraftanlagen auf dem Flurstück mit der Nummer 18584, Gemarkung Alt-heim • Eine Windkraftanlage auf dem Flurstück mit der Nummer 18301, Gemarkung Alt-heim. Die Standorte befinden sich in den Distrikten „Bodenwald“ und „Kalter Berg“ in un-mittelbarer Nähe des Windparks „Großer Wald“ in Buchen-Hettingen/Rinschheim, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark Altheim III liegt somit zwischen den Ortsteilen Altheim (Walldürn), Rinschheim (Buchen), Hettingen (Buchen), Hainstadt (Buchen), Walldürn, Waldstetten (Höpfingen) sowie Erfeld (Hardheim) und Gerichtstetten (Hardheim). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 weisen eine Nabenhöhe von 166,6 m, einen Rotor-durchmesser von 160,0 m, eine Gesamthöhe von 246,6 m und eine Nennleistung von 5,56 MW je Anlage auf. Die Windenergie S&H GmbH hat nach § 7 Abs. 3 UVPG (Umweltverträglichkeitsprü-fungsgesetz) am 09.06.2020 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.07.2020 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Scoping-Verfahren, das der Besprechung über den Untersuchungsrahmen, die Methoden sowie den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung dient, und die Vorantragskonferenz zur Klärung des rechtlichen Rahmens für das Genehmi-gungsverfahren und der erforderlichen Unterlagen wurden gemeinsam durchge-führt und erfolgten bedingt durch Corona schriftlich bzw. elektronisch. Die zu beteiligenden Behörden, die Standort- und Nachbargemeinden sowie die nach § 3 Um-weltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbände erhielten dabei die Gele-genheit, bis zum 27.10.2020 Stellung zu nehmen. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Website zur Informati-on und Kontaktaufnahme eingerichtet. Zudem fand am 17.04.2021 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Einreichung des Antrags zur Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die oben genannten Anlagen erfolgte am 31.08.2023. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehör-de nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 11.10.2023 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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