Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiessandtagebau Charlottenthal 2. Planänderung

21.05.2024

Der Unternehmer plant die Erweiterung des in Umsetzung befindlichen Kiessandtagebaus Charlottenthal. Der Beschluss für den Rohstoffabbau im Tagebau Charlottenthal datiert vom 20.09.2006. Im Zuge lagerstättengeologischer Untersuchungen wurden nördlich / nordwestlich des bestehenden Tagebaus förderwürdige Kiese und Sande nachgewiesen. Der Unternehmer beabsichtigt, diese Vorräte in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio. t im Trockenschnitt abzubauen. Dazu soll der Tagebau in nördliche bis nordwestliche Richtung um etwa 14,8 ha über die bestehende Planfeststellungsgrenze hinaus erweitert werden. Die Erweiterungsfläche soll nach Abbau der gewinnbaren Vorräte durch Einlagerung von unbelasteten Fremdböden und tagebaueigenem Abraum wieder nutzbar gemacht werden. Es ist die annähernde Wiederherstellung des Geländereliefs wie vor Abbaubeginn und eine landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehen. Die Folgenutzung der übrigen Teile des Tagebaus - geplant ist die Herrichtung von überwiegend nährstoffarmen Rohboden-Sukzessionsflächen im Sinne des Naturschutzes - soll weitgehend unverändert bleiben und ggf. im Detail an die tatsächliche Situation bzw. sich abzeichnende Änderungen angepasst werden. Durch die Gewinnung zusätzlicher Rohstoffvorräte ist von einer Verlängerung der Laufzeit des Vorhabens voraussichtlich bis zum Jahr 2040 auszugehen.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Ergänzendes Verfahren zum Neubau der B 508 - Teil-Ortsumgehung Kreuztal

21.05.2024

Ergänzendes Verfahren zu dem Neubau der B 508 – Teil-Ortsumgehung Kreuztal (HTS – Querspange B 508) in Kreuztal (auch Stadtteile Buschhütten und Ferndorf) von Bau-km 0+000 (Anschluss an die Hüttentalstraße zwischen deren Anschlussstellen Buschhütten und Kreuztal, südlich der Liesewaldsiedlung) bis Bau-km 2+487 (Anschluss an die B 508 Kreuztal-Ferndorf – Kreuztal-Kredenbach, ca. 240 m öst-lich der OD-Grenze Kreuztal-Ferndorf) Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 15.08.2023 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. § 17d Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für das o. g. Bauvorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt. Das Bauvorhaben wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.11.2017 planfestgestellt. Infolge eines Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster wurde der Beschluss jedoch für rechtswidrig erklärt, weswegen nun ein ergänzendes Verfahren durchgeführt wird.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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